Die Grünen haben einen Fahrplan gegen Lieferengpässe vorgelegt: Vor allem mehr Transparenz und gezielte finanzielle Anreize sollen helfen, das Problem anzugehen. An den Rabattverträgen hingegen wollen sie nichts verändern, sie seien „kein geeigneter Ansatzpunkt, um die Engpass-Problematik zu lösen“. Stattdessen soll ein Register helfen. „Wir wollen mit unserem konkreten Vorschlag den Fokus auf eine gesteigerte Transparenz im Liefergeschehen von Arzneimitteln legen, das ist der erste Schritt zur Besserung“, so Kordula Schulz-Asche.
„Wir sind der Meinung, dass das derzeitige Rabattvertragssystem ein effektives Mittel ist, um im Interesse der Versicherten eine wirtschaftliche Versorgung mit Arzneimitteln zu erreichen“, so das Autorenpapier der grünen Gesundheitspolitikerinnen Kordula Schulz-Asche, Maria Klein-Schmeink, Dr. Kirsten Kappert-Gonther und Dr. Bettina Hoffmann. Statt auf Rabattverträge zielen sie deshalb auf andere Schwerpunkte.
So soll eine Meldepflicht bei allen Arzneimitteln – nicht nur bei versorgungsrelevanten – helfen, mehr Transparenz bringen, denn eine „hohe Transparenz über den Umfang und die Ursachen von Lieferengpässen ist die Voraussetzung für die Steuerung weitergehender Maßnahmen“. Die entscheidende Rolle könne dabei dem Großhandel zufallen, „da dieser schon frühzeitig in seinen Systemen auf etwaige Lieferschwierigkeiten aufmerksam wird“.
Konkret wollen die Grünen, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ein zentrales Melderegister aufbaut, das den Behörden ermöglicht, drohenden Lieferengpässen entgegenzusteuern, bevor sie entstehen. Die Informationen sollen aber nicht nur aufgrund guten Willens in das Register fließen: Stattdessen soll eine Meldepflicht dafür sorgen, dass der Großhandel stets aktuelle Verfügbarkeitsinformationen in ein zentrales Register einspeist. „In standardisierter Form werden so regelmäßig Daten zur Verfügbarkeit der Arzneimittel, der Packungsgrößen und Darreichungsformen übermittelt“, so der Vorschlag. „Der pharmazeutische Großhändler meldet Daten zu Lieferschwierigkeiten oder Nicht-Lieferbarkeit seitens der Hersteller sowie Daten zu Veränderungen der Vorratsbestände des Großhandels an das Register.“
Umsonst soll das allerdings nicht geschehen: Das Monitoring und die Meldung der Daten durch den pharmazeutischen Großhandel soll vergütet werden. Wie genau und in welcher Höhe, dazu machen die Autoren allerdings keine Angaben.
Da Kontrolle bekanntermaßen besser ist als Vertrauen, wollen die Grünen auch die Handlungskompetenzen des BfArM stärken: So soll es die Befugnis erhalten, bei Apotheken und Großhändlern Vorgaben zur Überprüfung der Einhaltung bereits bestehender Bevorratungsverpflichtungen zu erlassen. Auch eine Ausweitung der Bevorratung oder eine Exportbeschränkung für Großhandel und Apotheken mit Großhandelserlaubnis soll das BfArM demnach entscheiden können.
Die Hersteller wiederum sollen zur Lieferfähigkeit verpflichtet werden: „Bei produktions- oder betriebsbedingter Nicht-Lieferfähigkeit müssen die pharmazeutischen Unternehmer wirksam sanktioniert werden. Apotheken wiederum sollen aus den Sanktionssummen Entschädigungen dafür erhalten können, dass sie beispielsweise aufgrund der Engpässe einen Mehraufwand haben, wenn sie Alternativen für nicht lieferfähige Arzneimittel suchen müssen.
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