Transplantationsgesetz

Grüne: Wartelisten bleiben

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Eine Woche vor dem geplanten Beschluss zur Reform der Organspende warnen die Grünen vor übertriebenen Hoffnungen. „Wir werden auch künftig Wartelisten haben“, sagte Elisabeth Scharfenberg (Bündnis 90/Die Grünen), die Mitglied im Gesundheitsausschuss des Bundestags ist.

Am kommenden Freitag will der Bundestag ohne Fraktionszwang abschließend über die Reform beraten. Das Transplantationsgesetz soll die privaten und gesetzlichen Krankenkassen verpflichten, allen Versicherten über 16 Jahren Informationsmaterial und einen Spendeausweis zu schicken. Möglichst viele Menschen sollen sich so entscheiden, ob sie einen Organspendeausweis mit sich tragen.

Auf den Wartelisten stehen rund 12.000 Patienten; täglich sterben durchschnittlich drei Menschen, die auf der Liste stehen. Jährlich gebe es 3000 bis 5000 Hirntote, dies setze die Grenzen bei der Organspende, so Scharfenberg. Nach einem Hirntod können Niere, Herz, Leber, Lunge, Bauchspeicheldrüse und Dünndarm gespendet werden.

„In das Gesetz zur Entscheidungslösung werden mehr Erwartungen gesetzt, als es zu erfüllen in der Lage ist“, so die Grünen-Politikerin. Der größere Schritt seien die ebenfalls geplanten Änderungen in den Kliniken mit Transplantationsbeauftragten und einer besseren Organisation.

Scharfenberg kritisierte Pläne, nach denen die Kassen eine Entscheidung für oder gegen Organspenden künftig auf der elektronische Gesundheitskarte (eGK) eintragen können sollen. Die Kassen selbst dürften die Informationen zwar nicht speichern. Dennoch forderte Scharfenberg: „Ich finde, man sollte das Thema Organspende nicht mit dem heiklen Thema Datenschutz bei der Gesundheitskarte verknüpfen.“ Die Skepsis in der Bevölkerung sei hier groß. Grundsätzlich sollte die Entscheidung für oder gegen eine Organspende zwar auf der eGK gespeichert werden können. „Aber das soll man selbst machen oder der Arzt“, so Scharfenberg.

 

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