Apothekenstärkungsgesetz

Grüne: Spahn will EuGH austricksen

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Berlin -

Die grüne Bundestagsabgeordnete Kordula Schulz-Asche kritisiert Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) für den Kabinettsentwurf zum Apothekenstärkungsgesetz. Die Apotheken im Land hätten ganz andere Probleme als die Konkurrenz durch ausländische Versandapotheken, ist Schulz-Asche überzeugt.

Spahns Gesetz erinnert Schulz-Asche an das „Maut-Debakel“, das die Steuerzahler wohl letztlich Millionen kosten werde. Dass der Minister nach dem EuGH-Urteil von 2016 jetzt das Rabattverbot wieder einzuführen versuche, indem er es einfach in ein anderes Gesetz schreibt, sei zum Scheitern verurteilt. „Die europäischen Grundfreiheiten gelten schließlich erstmal in allen Lebenslagen“, so Schulz-Asche. Spahn will das Rabattverbot für ausländische Versandapotheken im Arzneimittelgesetz streichen und ein allgemeines Boni-Verbot im Sozialgesetzbuch (SGB V) verankern. Allerdings gibt es tatsächlich Zweifel an der europarechtlichen Machbarkeit.

So sieht es auch Schulz-Asche, die auf die Begründung des EuGH im DocMorris-Verfahren von 2016 verweist. Eine Einschränkung wäre demnach nur gerechtfertigt, wenn andernfalls die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung gefährdet sei. Solch eine Gefährdung gehe aber vom Versandhandel nachweislich nicht aus. Denn der bestehe seit 2004 mache im Rx-Markt heute gerade einmal 1 Prozent des Gesamtumsatzes aus. „Ohnehin krankt die Apothekenversorgung an ganz anderer Stelle“, ist Schulz-Asche überzeugt. Verschiedene Gutachten belegten eine gespaltene Apothekenlandschaft. Denn während rund die Hälfte der Apotheken gut bis sehr gut verdiene, sei die andere Hälfte, etwa 7600, bereits heute in ihrer Existenz gefährdet. Ganze 2600 Apotheken in Deutschland hätten aus wirtschaftlicher Sicht eigentlich schon längst schließen müssen, erinnert Schulz-Asche mit Verweis auf das 2hm-Gutachten im Auftrag des Wirtschaftsministeriums. Spahn ignoriere das Gutachten allerdings hartnäckig.

„Anstatt also eine Konkurrenzsituation mit dem ausländischen Versandhandel herbeizureden, sollte viel eher das vorhandene Honorar für die Apotheken gerechter verteilt werden. Das wäre eine tatsächliche Hilfe für die Sicherung der flächendeckenden Apothekenversorgung“, so die grüne Gesundheitsexpertin.

Schulz-Asche verweist auf den Vorschlag ihrer Fraktion und den entsprechenden Antrag im Bundestag. Dieser sieht vor, die Höhe der packungsabhängigen Vergütung von Apotheken an deren Umsatz zu knüpfen, sodass besonders gut verdienende Apotheken etwas weniger Gelder erhalten, mit denen dann die Versorgung in ländlichen und Randregionen gesichert werden kann. Schon eine Honorarkürzung um einen Euro für die umsatzstärksten 10 Prozent der Apotheken könnte ein Umverteilungspotential im dreistelligen Millionenbereich bedeuten, rechnen die Grünen vor. 60 Prozent der Apotheken – jene mit bis zu 2,31 Millionen Euro Umsatz – könnten sogar begünstigt werden.

Diese frei gewordenen Mittel sollen „patientennahe Dienstleistungen wie das Medikationsmanagement und den Sicherstellungsfonds zur Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung“ finanzieren, so der Vorschlag aus dem April. „Im Übrigen würden mit unserem Vorschlag vor allem die großen ausländischen Versandapotheken Einnahmeeinbußen hinnehmen müssen, was den Spielraum ihrer Rabattvergabe deutlich eingrenzen dürfte“, ergänzte Schulz-Asche heute.

Doch die Grünen wollen auch an die Struktur des Apothekenmarktes gehen: Sie kritisieren die hohen Anforderungen, die an den Betrieb einer Apotheke gestellt werden. Zu den zahlreichen formalen Bedingungen zählten auch Vorgaben zu den Betriebsräumen, zur Mindestgrundfläche, zum Vorhandensein eines Labors und so weiter. „Hierfür ist zu prüfen, ob und wie von den Anforderungen abgewichen werden könnte. Dadurch könnte gerade in dünn besiedelten Regionen für mehr Versorgungssicherheit gesorgt werden“, heißt es in der Begründung. Für angehende Apotheker sei es zudem eine Belastung, dass das unternehmerische Risiko bei einer Neugründung allein auf einer Person laste. Hier müssten Alternativen und flexiblere Berufsausübungsformen geschaffen werden. So sollte die erlaubte Anzahl von Filialapotheken gelockert werden – „unter bestimmten Bedingungen, um eine Ketten-Bildung zu vermeiden“. Zudem soll der Betrieb von Apotheken auch von mehreren Pharmazeuten gemeinschaftlich erleichtert werden. Bei den Apothekern selbst kam der Vorschlag damals weniger gut an. Einer APOSCOPE-Umfrage zufolge sahen sie ihn – mit Ausnahmen einzelner Vorschläge – eher skeptisch.

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