Anfrage

Grüne sorgen sich ums E-Rezept

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Berlin -

In einer parlamentarischen Anfrage befassen sich die Grünen mit der Einführung des elektronischen Rezepts (E-Rezept). Die Fraktion treibt die Sorge um, dass es zu einer nationalen Insellösung kommt. Im Entwurf des Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) unterlasse die Bundesregierung nämlich Vorgaben zur Ausgestaltung und zur „Interoperabilität“ des E-Rezeptes, kritisieren die Grünen. Sie wollen zudem wissen, wie E-Rezept und ARMIN zusammenpassen.

Die im GSAV vorgesehenen Regelungen stellten nicht sicher, dass von der gesetzlichen Krankenversicherung finanzierte Anwendungen auf international gebräuchlichen „semantischen Standards der Medizininformatik“ beruhen müssen, sondern bestimme lediglich, dass das E-Rezept den Festlegungen und Empfehlungen der Gematik entsprechen müsse. „Damit besteht die Gefahr, dass nationale Insellösungen für das elektronische Rezept wie auch den elektronischen Medikationsplan entstehen“, so die Grünen.

In 17 Fragen wollen die Grünen von der Bundesregierung nun Details zur Einführung des E-Rezepts wissen: Warum es im GSAV keine verbindlichen konzeptionelle Vorgaben für die Realisierung des elektronischen Rezeptes gebe, fragen die Grünen und wie das E-Rezept von den Ärzten über die Patienten zu den Apotheken gelangen soll. Erfahren wollen die Grünen auch, wie der Übergang zwischen der Papierrezept und E-Rezept konkret gestaltet werden soll: „Für welchen Zeitraum soll nach Ansicht der Bundesregierung gegebenenfalls ein Parallelbetrieb geleistet werden?“ Wissen wollen die Grünen zudem, ob das E-Rezept in die elektronischen Patientenakte (ePA) integriert werden soll.

Kern der Frage ist aber die Interoperabilität: „Welche gesetzlichen Regelungen gewährleisten aus Sicht der Bundesregierung, dass die von der Gematik definierten Inhalte-Standards für das elektronische Rezept auf international gebräuchlichen semantischen Standards wie HL7 CDA, FHIR basieren und eine semantische Interoperabilität des elektronischen Rezeptes sicherstellen?“ Warum die Bundesregierung auf solche Vorgaben verzichtet habe?

Die Grünen befürchten, dass auch die bislang von der Gematik vorgesehenen Inhalte-Standards zur Strukturierung der Inhalte des elektronischen Medikationsplans nicht auf internationalen Standards, sondern lediglich auf einer „proprietären XML-Technologie“ basieren sollen: „Warum orientiert sich die Gematik nach Kenntnis der Bundesregierung nicht an den im Rahmen des Projektes „Medikationsplan Plus“ entstandenen Vorarbeiten für einheitliche auf internationalen semantischen Standards basierende Terminologien?“ Wissen wollen die Grünen auch, wie bestehende Versorgungsmodelle wie die Arzneimittelinitiative ARMIN und das E-Rezept zusammen passen: „Trifft es zu, dass die bei der Arzneimittelinitiative Sachsen-Thüringen ARMIN genutzte Schnittstelle S3C nicht auf international üblichen Terminologien beruht?“

Mit dem GSAV soll das sogenannte DrEd-Verbot wieder aufgehoben werden. Apotheken können dann verschreibungspflichtige Arzneimittel künftig auch nach einer offensichtlichen ausschließlichen Fernbehandlung abgeben. Die Selbstverwaltung wird verpflichtet, die notwendigen Regelungen für die Verwendung des E-Rezepts zu schaffen und insbesondere die Regelungen anzupassen, die bislang die Verordnung von Arzneimitteln ausschließlich in Papierform vorsehen. Dafür ist eine Frist von sieben Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes vorgesehen. Damit könnte das E-Rezept 2020 an den Start gehen.

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