Der medizinische Nutzen von Cannabis gilt als belegt; mittlerweile ist mit Sativex (GW/Almirall) auch in Deutschland das erste Fertigarzneimittel zugelassen. Weil das Präparat bislang lediglich für die Behandlung von Spastiken bei Multipler Sklerose indiziert ist, müssen Patienten mit anderen Krankheiten nach wie vor die Auslieferung von Cannabis als Rohware bei Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragen. Die Blüten oder das Extrakt können dann unter besonderen Auflagen in der Apotheke bestellt und abgeholt werden. Das wollen die Grünen ändern - und die Patienten zu potenziellen Selbstversorgern machen.
Seit Jahren fordern die Grünen, dass Personen, die die Droge aufgrund einer ärztlichen Empfehlung besitzen, anbauen oder sich verschaffen, strafrechtlich nicht belangt werden können. Morgen will die Bundestagsfraktion erneut einen entsprechenden Antrag einbringen. Denn auch für Tumorpatienten mit chronischen Schmerzen, Patienten mit Epilepsie, HIV, einem erhöhten Augeninnendruck sowie mit dem Tourette-Syndrom sei die Wirksamkeit von Cannabis nachgewiesen, so die Grünen.
Dass es einen legalen Bezugsweg über die Apotheke gibt, halten die Grünen nicht für ausreichend. Laut BfArM haben seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Mai 2005 191 Patienten einen Antrag auf Ausnahmeerlaubnis zum Erwerb von Cannabis zur Anwendung im Rahmen einer medizinisch betreuten und begleiteten Selbsttherapie gestellt. 79 Anträge wurden genehmigt, 35 befinden sich derzeit in Bearbeitung.
Statt das Antragsverfahren zu erleichtern, wollen die Grünen einen zweiten Bezugsweg, nämlich die Selbstversorgung, schaffen: „Die Vermeidung eines Strafverfahrens könnte bewirken, dass das derzeit praktizierte Antragsverfahren zur medizinischen Verwendung von weniger Patienten genutzt werden wird“, so der Sprecher.
Die Apotheken beziehen die Arzneidroge über holländische Zulieferer, pro Monat zahlen die Patienten laut Antrag bis zu 1500 Euro. „Wegen der erheblichen Kosten für eine Behandlung mit Dronabinol, Cannabisblüten oder einem Cannabisextrakt verschaffen sich viele bedürftige Patienten Cannabis auf andere Weise und geraten so unweigerlich mit dem Betäubungsmittelgesetz in Konflikt“, begründet die Fraktion ihren Antrag, andere Bezugswege zu ermöglichen.
Außerdem fordern die Grünen, dass die Krankenkassen künftig die Kosten für Fertigarzneimittel außerhalb der zugelassenen Indikation übernehmen. Die Regierung soll dazu eine Expertengruppe beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) einberufen. Diese sollte sich ausschließlich mit der Bewertung von „zulassungsüberschreitenden Anwendung von Arzneimitteln auf Basis von Cannabis“ beschäftigen.
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