Rx-Versandverbot

Grüne: Regierung soll Honorargutachten bewerten APOTHEKE ADHOC, 14.03.2018 13:12 Uhr

Berlin - 

Die Grünen sorgen sich um den Staatshaushalt, sollte die Große Koalition das Rx-Versandverbot wie geplant umsetzen. In einer kleinen Anfrage wendet sich die Fraktion an die Bundesregierung, welche finanziellen Risiken für den Bundeshaushalt drohen könnten. Dabei stützen sich die Grünen unter anderem auf ein Auftragsgutachten der Versandapotheken sowie das Honorargutachten des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi). Hierzu soll sich die Regierung öffentlich positionieren.

Die Grünen wollen wissen, wie viele Apotheken und Mitarbeiter in Deutschland von einem Rx-Versandverbot betroffen wären und wie hoch der Gesamtumsatz dieser Apotheken ist. Und dann kommen die Grünen zu ihrer Kernfrage: „Wie hoch wären nach Auffassung der Bundesregierung die finanziellen Risiken für den Bundeshaushalt falls durch ein europarechts- und/oder verfassungswidriges Versandverbot verschreibungspflichtiger Arzneimittel Schadenersatzsprüche der von einem möglichen Verbot betroffenen Versandapotheken gegen den Bund entstehen?“

Denn aus Sicht der Grünen ist nach wie vor fraglich, ob ein solches Verbot, „abgesehen von möglichen negativen Folgen für die bedarfsgerechte Arzneimittelversorgung der Bevölkerung“, mit dem Verfassungs- und Europarecht vereinbar wäre. Auch das „Staatshaftungsrisiko“ sprechen die Grünen an, mit Verweis auf das Bundesfinanzministerium (BMF).

Das Finanzressort werde seine Zustimmung nach eigenen Angaben nur dann geben, wenn die befassten Ministerien sich einig seien, dass das Verbot mit EU-Recht vereinbar sei und keine fiskalischen Risiken für den Bundeshaushalt entstehen könnten, so die Grünen. Auch habe das Wirtschaftsressort im März 2017 ein Rx-Versandverbot in seiner Stellungnahme aus europarechtlichen Gründen abgelehnt.

Die Grünen zitieren in ihrer Vorbemerkung auch das Rechtsgutachten von Professor Dr. Christian Koenig, das dieser im Januar 2017 im Auftrag des Bundesverbands Deutscher Versandapotheken (BVDVA) erstellt hatte. Demnach ist das „Nachweisdefizit“ bei der Rechtfertigung eines „kategorischen Versandhandelsverbotes“ offenkundig. Auch das vom BMWi in Auftrag gegebene Gutachten zum Apothekenhonorar komme zu dem Schluss, dass ein Verbot des Versandhandels „nicht vor dem Hintergrund der flächendeckenden Versorgung zu rechtfertigen“ sei.

Die Bundesregierung soll den Grünen definitiv zusichern, dass ein Rx-Versandverbot mit dem Verfassungs- und Unionsrecht vereinbar wäre und keine fiskalischen Risiken für den Bund entstehen. Falls das nicht möglich ist, soll die Regierung Auskunft über Gegenmaßnahmen darlegen.

Auch nach neuen Erkenntnisse über die Wirkung von – derzeit gewährten – Rx-Boni ausländischer Versandapotheken auf die flächendeckende Arzneimittelversorgung erkundigen sich die Grünen. Ob etwa inländische Apotheken durch die ausländische Konkurrenz „wirtschaftlich bedroht oder gefährdet“ seien. Der Marktanteil der EU-Versender ist den Grünen zufolge seit dem EuGH-Urteil nicht wesentlich gestiegen.

Die Regierung soll zudem offenlegen, wie sie ein Rx-Versandverbot jetzt begründen würde und ob mildere geprüft würden. Explizit soll sich die Regierung zu den Aussagen des Honorargutachtens zum Rx-Versandverbot positionieren. Die Grünen hatten zuletzt schon eine Frage zum Rx-Versandverbot gestellt. Damit darf sich jetzt der neue Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) befassen.