Die Bundestagsfraktion der Grünen thematisiert in einer kleinen Anfrage die Werbung von Pharmaunternehmen für Kinderarzneimittel. Einige Hersteller umgingen das Werbeverbot und verwendeten problematische Wirkstoffe.
Werbung für Arzneimittel und Medizinprodukte, die sich direkt an Kinder unter 14 Jahren richtet, ist nach dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) verboten. Die Grünen monieren, dass einige OTC-Hersteller dieses Verbot umgehen, indem sie in ihren Werbekampagnen Eltern ansprechen und die Verabreichung ihrer Produkte an Kinder auch bei banaleren Beschwerden empfehlen. Jugendliche ab 14 Jahren, die nicht mehr unter das Werbeverbot fallen, seien ebenfalls Ziel entsprechender Kampagnen. Einige der enthaltenen Wirkstoffe seien aufgrund des Nebenwirkungsprofils bedenklich oder der Nutzen der Produkte umstritten.
Die Fraktion kritisiert unter anderem Werbung für Ibuprofen. Die Bundesregierung soll offenlegen, was sie über das erhöhte Risiko für Herzinfarkte und Schlaganfälle durch den Wirkstoff weiß. Die Grünen halten insbesondere zwei Nurofen-Spots für problematisch, die für die Verabreichung des Wirkstoffs an Kinder werben und einen Zugewinn an Lebensqualität für die Eltern versprechen. Sie wollen wissen, wie die Regierung zu solchen Kampagnen steht.
Die Regierung soll Auskunft geben, welche Nebenwirkungen dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bezüglich Dimenhydrinat, Diphenhydraminat und Doxylamin gemeldet wurden. Seit Ende vergangenen Jahres gelten für Dimenhydrinat- beziehungsweise Diphenhydramin-haltige Antiemetika für Kinder bis zu drei Jahren neue Obergrenzen und Warnhinweise. Hintergrund waren 39 Fälle schwerwiegender unerwünschter Arzneimittelwirkungen – fünf davon mit tödlichem Ausgang. Die Grünen wollen jetzt wissen, ob die Bundesregierung Werbung für solche Mittel für problematisch hält.
Außerdem fragt die Fraktion, ob die Bundesregierung beabsichtige, Präparate für Kinder mit Doxylamin, Diphenhydraminat oder Dimenhydrinat der Verschreibungspflicht zu unterstellen. Der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht hatte vergangenen Sommer einen Rx-Switch für Doxylamin empfohlen.
Die Regierung soll auflisten, welche Informationen sie zu Werbekampagnen für OTC-Kinderarzneimittel in Printmedien, Radio, TV und Internet hat. Auch zu gesponserten Beiträgen auf Elternblogs oder Social-Media-Kanälen sowie zur Verteilung von Werbematerial in Kindergärten erbittet die Fraktion Auskunft.
Die Grünen befürchten offenbar, durch die Werbung könnte es zu einer vorschnellen, nicht indikationsgerechten Gabe von Arzneimitteln kommen; alternative Arten der Symptomlinderung könnten von den Eltern weniger in Erwägung gezogen werden und Ursachenbekämpfung könnte zugunsten von Symptomlinderung vernachlässigt werden. Zu all diesen Punkten soll sich die Bundesregierung äußern. Apotheken stehen ebenfalls im Fokus der Fraktion. Sie will wissen, ob es Hinweise darauf gibt, dass Apotheken frei verkäufliche Arzneimittel für Kinder empfehlen, die aus pädiatrischer Sicht ungeeignet oder nutzlos sind. Erst vor Kurzem hatten die Grünen die Regierung zu möglichen Risiken des pflanzlichen Magenmittels Iberogast gelöchert.
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