Das neue Gesetz zu Cannabis als Medizin wirft in der Umsetzung Probleme auf, neben Lieferengpässen wird auch von einer zurückhaltenden Kostenübernahme der Krankenkassen berichtet. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie weitere Abgeordnete wenden sich mit einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung und wollen in 37 Fragen unter anderem Hintergründe zur Kostenerstattung sowie zum Eigenanbau wissen.
Die Abgeordneten verweisen zunächst auf die mit der Gesetzesänderung verbundenen Erwartungshaltung von Ärzten und Patienten, nun einen erleichterten Zugang zu Cannabis zu therapeutischen Zwecken zu bekommen. Berichte von Betroffenen und der Presse würden indes zeigen, dass es Probleme bei der Umsetzung des neuen Gesetzes gäbe.
Auch wird das Antragsverfahren für die Kostenerstattung kritisiert, denn diese sei „weiterhin aufwändig“. Die Abgeordneten machen weiterhin auf Patientenrückmeldungen aufmerksam: Krankenkassen würden die Therapiekosten nicht übernehmen, obwohl ein ärztliches Attest die Notwendigkeit des Medizinalhanfs bescheinige.
Die Politiker wollen zu Beginn wissen, wie viele Patienten einen Antrag auf Kostenübernahme gestellt haben und wie viele Genehmigungen ausgesprochen wurden. Auch fragen sie genauer nach, warum und wie viele Absagen erteilt wurden und welche Erkrankungen die Patienten haben. Die Bundesregierung fasst zusammen, dass die erfragten Informationen nur der jeweiligen Krankenkasse der Patienten vorliegen würden. Auch dem GKV-Spitzenverband würden hierzu keine Angaben vorliegen.
Seit dem 10. März können Schwerkranke Cannabis auf Rezept verordnet bekommen. Mit dem neuen Gesetz entfällt das bisherige Ausnahmeverfahren. Die Abgeordneten erfragen, wie viele Patienten bislang einen Antrag auf Erlaubnis zum Eigenanbau der Pflanze gestellt haben und was die Gründe waren. Die Bundesregierung teilt mit, dass etwa 320 Patienten einen Ausnahmegenehmigung beantragt hätten.
Nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes sei in zwei Fällen eine befristete Erlaubnis erteilt worden, 109 Anträge wurden demnach abgelehnt und 89 seien aktuell noch in Bearbeitung. Die Bundesregierung erwähnt außerdem an mehreren Stellen, dass bei Arzneimitteln auf Cannabisbasis nicht das Evidenzlevel vorliege, das üblicherweise für die Erstattung in der GKV verlangt werde. „Mit dem Genehmigungsvorbehalt wird dem Ausnahmecharakter Rechnung getragen“, heißt es in der Antwort.
Auch beim Thema „Prüfung der Anträge durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK)“ haken die Abgeordneten nach. In Bezug auf die Begutachtung der Anträge für eine Kostenerstattung erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort, dass die Kostenträger innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang entscheiden müsse, ob die Therapie mit Cannabis genehmigt werde oder nicht.
Wenn die Krankenkasse eine gutachtliche Stellungnahme einholt, sei dieser Zeitraum auf fünf Wochen festgelegt. Doch in einem speziellen Fall sei es möglich, von diesem Paragraphen abzuweichen. Dies sei bei Patienten der Fall, die Cannabis im Rahmen einer Palliativversorgung verordnet bekommen haben. Hier müssten die Kostenträger innerhalb von drei Tagen entscheiden.
In den vergangenen Wochen wurden öfter Lieferengpässe thematisiert, das greifen auch die Abgeordneten zuletzt auf. Die Bundesregierung teilt hierzu mit, dass es derzeit für 13 Cannabissorten eine Importgenehmigung vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gebe. Dazu gehörten Argyle, Bedica, Bediol, Bedrocan, Bedrolite, Houndstooth, Pedanios 14/1, Pedanios 16/1, Pedanios 18/1, Pedanios 22/1, Penelope sowie Princeton.
Die Regierung teilt mit, dass das BfArM keinen kurzfristigen Einfluss auf die Importmenge habe und weist auf die Möglichkeit hin, dass Ärzte statt Blüten Rezeptur- und Fertigarzneimittel verordnen können. „Aus Sicht der Bundesregierung stellen die Importbestimmungen keine Hürde dar, die eine kontinuierliche Versorgung von Patienten mit Cannabisarzneimitteln erschwert.“
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