Grüne: Apotheker sollen Arzneimüll zurücknehmen Katharina Lübke, 07.08.2014 15:24 Uhr
Die Grünen in Sachsen wollen, dass Apotheken nicht verbrauchte Medikamente zurückzunehmen müssen. Damit soll die Gewässerqualität verbessert werden. Abwässer würden noch immer zu starken Belastungen von Stand- und Fließgewässern führen, schreibt die Partei in ihrem Wahlprogramm für die Landtagswahl am 31. August.
Neben erheblichen Belastungen durch Nitrate, Phosphate und Antibiotika aus der Landwirtschaft seien auch zunehmende Verunreinigungen durch Medikamente, die in Kläranlagen nicht herausgefiltert werden könnten, problematisch. Damit alte Arzneimittel nicht im Abwasser landen, sollen die Apotheken zur Rücknahme verpflichtet werden.
2009 wurde eine von der Industrie finanzierte Dienstleistung zur Entsorgung der Medikamente durch Apotheken eingestellt. Seitdem erfolgt die Rücknahme von Altarzneimitteln in Apotheken freiwillig. Laut ABDA bieten viele Apotheken in Zusammenarbeit mit lokalen Entsorgungsunternehmen an, Alt-Medikamente grundwasserneutral zu entsorgen.
Im Januar vergangenen Jahres hatte bereits die Linke eine solche Rücknahmepflicht für Apotheken gefordert. Die Partei wollte bis 2015 „ein bundeseinheitliches, von der Pharmaindustrie finanziertes Rücknahmesystem für Altarzneimittel, in Verbindung mit einer Rücknahmeverpflichtung der öffentlichen Apotheken für haushaltsübliche Arzneimittelmengen.“ Eine entsprechende gesetzliche Regelung gibt es aber bislang nicht.
Laut ABDA entsorgt rund die Hälfte der Bundesbürger Flüssigarzneimittel über die Toilette oder die Spüle. Das kann aber die Wasserqualität beeinträchtigen. „Wir müssen hier Aufklärungsarbeit leisten und unsere Patienten darüber informieren, dass Medikamente über den Hausmüll entsorgt werden dürfen“, sagte ABDA-Vizepräsident Mathias Arnold.
Altarzneimittel können laut ABDA über den Hausmüll oder bei größeren Mengen über Schadstoffsammelstellen entsorgt werden. Die Kommunen verbrennen den Hausmüll in Müllverbrennungsanlagen, bevor mögliche Reste auf Deponien gelagert werden. Dadurch sei die Belastung des Grundwassers durch Medikamentenreste ausgeschlossen.