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Grüne hinterfragen Rabattverträge

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Berlin -

Rabattverträge sind aus sich der Fraktion Bündnis90/Die Grünen kein Allheilmittel zur Begrenzung der Arzneimittelausgaben. Denn sie könnten „je nach Zeithorizont und Ausgestaltung sowohl wettbewerbsfördernd als auch wettbewerbsbehindernd wirken“, heißt es in einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung. Die Grünen erkundigen sich vor allem nach Rabattverträgen über Biosimilars und patentgeschützte Arzneimittel.

 

Solche Verträge mit Originalherstellern, die über den Patentablauf hinaus wirken, behindern aus Sicht der Grünen den generischen Wettbewerb. Ähnliches gelte für Portfolioverträge, die automatisch um neue Generika ergänzt würden. Die Grünen wollen von der Regierung wissen, wie viele dieser Verträge es derzeit gibt und wie sich der Markt entwickelt hat.

Die gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion, Birgitt Bender, führt auch ein Gutachten des IGES-Instituts ins Feld, wonach der Markteintritt von Biosimilars durch Rabattverträge erschwert wird. Falls die Regierung diese Einschätzung nicht teile, soll sie dies begründen. Das Gutachten war im Auftrag des Branchenverbands Pro Generika erstellt worden.

Dabei spielen die Grünen die Regierung gegen die Unions-Fraktion aus: Aus dem Lager der CDU/CSU war ein Vorschlag öffentlich geworden, wonach es bei Biosimilars zwischen Patentablauf und Rabattausschreibung eine zweijährige Karenzzeit geben soll. Bender will wissen, wie die Regierung diesen Vorschlag bewertet.

 

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