Grüne fragen nach ePA-Wahlrecht für Patienten APOTHEKE ADHOC, 06.05.2019 13:21 Uhr
Kürzlich hat die Fraktion der Grünen eine Anfrage an die Bundesregierung zum E-Rezept gestellt. Jetzt befassen sie sich in einer weiteren Anfrage mit den Plänen zur Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) im Jahr 2021. Die Grünen wollen unter anderem wissen, ob es die ePA zum Start auch für Smartphones gibt und ob die Patienten eine Wahlmöglichkeit haben. Das hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) aber bereits verneint.
Diese ePA sei ein „wesentlicher Baustein für die Digitalisierung im Gesundheitswesen“, schreiben die Grünen. Insbesondere durch die enge Verzahnung mit den stationären und ambulanten Leistungserbringern und perspektivisch auch weiteren Gesundheitsberufen und der Pflege könne die ePA zu Verbesserungen in der Versorgung beitragen. Zugleich könne die digitale Souveränität der Versicherten gestärkt werden. Voraussetzung für den Erfolg der ePA ist nach Ansicht der Grünen aber, „dass die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten im Mittelpunkt stehen“.
Dazu gehören aus Sicht der Fraktion neben der Einbindung der Akte in die Versorgung und höchste Anforderungen an Datenschutz und -sicherheit auch die Wahlfreiheit der Versicherten beispielsweise bei den so genannten „grafischen Frontends der Akten“. Wesentlicher Aspekt für eine breite gesellschaftliche Akzeptanz sei außerdem, dass die Versicherten wüssten, was mit ihren Daten passiere, wo sie gespeichert seien und wer Zugriff darauf habe. Wissen wollen die Grünen auch, ob die ePA-Daten auch über Server außerhalb Europas laufen dürfen. Eine transparente und verständliche Projektdarstellung durch die Gematik und die Bundesregierung könnte nach Ansicht der Grünen Missverständnisse und Fehlinformationen reduzieren helfen.
Die Grünen fragen, ob die Bundesregierung eine ausdrückliche Verpflichtung für Krankenkassen, ihren Versicherten eine ePA ihrer Wahl zu erstatten, plant: „Wenn nein, was spricht aus Sicht der Bundesregierung gegen ein solches Wahlrecht?“ Auf Nachfrage von APOTHEKE ADHOC hatte das BMG bereits im März eine Wahlfreiheit bei der ePA für Patienten verneint: „Der Entwurf des TSVG enthält unter anderem Regelungen, die die gesetzlichen Krankenkassen verpflichten, ihren Versicherten ab 2021 elektronische Patientenakten anzubieten. Es ist derzeit vorgesehen, dass die Versicherten die ihnen von ihrer Krankenkasse zur Verfügung gestellte elektronische Patientenakte nutzen.“ Im TSVG heißt es: „Die Krankenkassen sind verpflichtet, ihren Versicherten spätestens ab dem 1. Januar 2021 eine von der Gesellschaft für Telematik nach § 291b Absatz 1a Satz 1 zugelassene elektronische Patientenakte zur Verfügung zu stellen.“
Wissen wollen die Grünen, ob es eine ePA auch für Privatversicherte geben wird und ob Starttermin 1. Januar 2021 auch die Frontends für die mobilen Geräte der Versicherten verfügbar sein werden. Und auf welche Weise die Bundesregierung sicherstellen wolle, dass die ePA von Beginn an kompatibel zum europäischen Austauschformat für elektronische Patientenakten sein werde.
Kürzlich hatten die Grünen bereits einen Anfrage zum E-Rezept gestellt. Die Fraktion treibt dabei die Sorge um, dass es zu einer nationalen Insellösung kommt. Im Entwurf des Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) unterlasse die Bundesregierung nämlich Vorgaben zur Ausgestaltung und zur „Interoperabilität“ des E-Rezeptes, kritisieren die Grünen. Sie wollen zudem wissen, wie E-Rezept und ARMIN zusammenpassen.
Die im GSAV vorgesehenen Regelungen stellten nicht sicher, dass von der gesetzlichen Krankenversicherung finanzierte Anwendungen auf international gebräuchlichen „semantischen Standards der Medizininformatik“ beruhen müssen, sondern bestimme lediglich, dass das E-Rezept den Festlegungen und Empfehlungen der Gematik entsprechen müsse. „Damit besteht die Gefahr, dass nationale Insellösungen für das elektronische Rezept wie auch den elektronischen Medikationsplan entstehen“, so die Grünen.