Grüne fragen nach Abmahn-Missbrauch APOTHEKE ADHOC, 18.07.2018 12:05 Uhr
Abmahnungen mit fadenscheinigen Begründungen flattern auch Apothekern immer wieder ins Haus. Das ist ärgerlich und kann im Einzelfall auch teuer werden. Die Grünen wollen es jetzt genauer wissen. In einer kleinen Anfrage erkundigt sich die Fraktion bei der Bundesregierung nach Zahlen und Fakten zur missbräuchlichen Verwendung von Abmahnungen.
Die Abgeordneten wollen damit Transparenz schaffen und konkrete Ansatzpunkte für gesetzgeberisches Handeln identifizieren. Die Grünen hatten den Bundestag im Juni dieses Jahres aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um Rechtsklarheit bezüglich der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und einer damit möglicherweise verbundenen missbräuchlichen Abmahnwelle zu schaffen.
Die Abgeordneten fragen unter anderem, welche Maßnahmen seitens des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) oder anderer Ministerien bislang ergriffen wurden, um sich ein Bild vom gegenwärtigen Umfang und von den Ursachen missbräuchlicher Abmahnungen zu machen, und was seitens der Ministerien bislang getan wurde, um dies zu verhindern. Ferner wollen die Fragesteller wissen, wie der Zeitplan für die laut einem Zeitungsbericht vom Justizministerium angekündigte umfassende Abmahnreform ist.
Eine weitere der insgesamt 40 Fragen befasst sich mit der Anzahl der „gewerblichen Abmahner“. Die Regierung soll angeben, wie viele Abmahnungen nach Kenntnis jährlich verschickt werden und wie viele davon missbräuchlich sind. Es ist allerdings fraglich, ob die Regierung hierzu Zahlen vorlegen können wird.
Missbräuchliche Abmahnungen sind der Vorbemerkung der Grünen besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) – zu denen auch Apotheken zählen – ein Problem. Für diese könnten hohe Vertragsstrafen existenzbedrohend sein, zudem hätten sie nicht die Möglichkeit, sich gegen die Kosten der Rechtsverfolgung zu versichern. Die Fraktion fragt nach den am meisten abgemahnten Verstößen und der bei KMU durch missbräuchliche Abmahnungen entstandene Schäden. Konkret fragen die Grünen nach der Entwicklung seit Inkrafttreten der DSGVO am 25. Mai 2018.
Ob Behörden oder Gerichte dazu verpflichtet sind, dem Justizministerium Akteure zu melden, die offenbar gewerbsmäßig abmahnen, wollen die Grünen auch wissen. Und falls nicht, ob die Regierung gedenke, dies zu ändern?
Auch die FDP hatte sich bei der Regierung schon konkret nach der Belastung in Folge der DSGVO informiert. Aus der Antwort geht hervor, dass Apotheken mit weniger als zehn Mitarbeitern keinen Datenschutz-Beauftragten benennen müssen. Und auch wenn es bislang noch keine „Abmahnwelle“ zur DSGVO gegeben habe, nehme man das Thema ernst. Im Koalitionsvertrag sei vereinbart, dass ein „Missbrauch des bewährten Abmahnrechts verhindert“ werden solle. Gegenwärtig prüfe die Bundesregierung Maßnahmen in diesem Bereich.