Großhandelsrabatt wird durchgereicht APOTHEKE ADHOC, 04.11.2010 14:24 Uhr
Der Großhandelsrabatt wird doch nicht zur Baustelle für die Apotheken. Stattdessen soll der Abschlag für alle erstattungsfähigen verschreibungspflichtigen Arzneimittel direkt durchgereicht werden. Dies geht aus einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zum Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) hervor.
Demnach sollen 2011 die Apothekeneinkaufs- und -abgabepreise unter Berücksichtigung des Großhandelsabschlag von 0,85 Prozent berechnet werden. So will Schwarz-Gelb sicherstellen, dass „der Abschlag von den Apotheken vollständig an die Kostenträger beziehungsweise die Endverbraucher weitergeleitet wird.“ Gleichzeitig werde vermieden, für nur ein Jahr eigens ein Abrechnungsverfahren für die Großhandelsabschläge zu etablieren.
Der Großhandelsrabatt soll laut Änderungsantrag für verschreibungspflichtige Fertigarzneimittel gewährt werden, die dem Versorgungsanspruch nach SGB V unterliegen - eine Unterscheidung zwischen Kassenpatienten, GKV-Selbstzahlern und Privatversicherten entfällt damit. Für OTC-Medikamente, die auf Rezept abgegeben werden, ist kein Großhandelsrabatt vorgesehen.
Auf diese Weise wird ein aufwändiges Nachweisverfahren für Abgabe und Bezug von Arzneimitteln verhindert. Beim Direktbezug müssen die Hersteller den Abschlag gewähren.
Die Regierung schätzt das Gesamtsparpotential auf etwa 200 Millionen Euro. Die Krankenkassen sollen um rund 170 Millionen Euro entlastet werden, die restlichen 15 Prozent sonstigen Kostenträgern und Selbstzahlern zugute kommen.
Ab 2012 soll dann die Großhandelsvergütung so umgestellt werden, dass ebenfalls rund 200 Millionen Euro eingespart werden: Der rabattfähige Anteil des Großhandelszuschlags beträgt laut Änderungsantrag künftig 3,15 Prozent, höchstens
jedoch 37,80 Euro. Der nicht rabattfähige Anteil beträgt 70 Cent je Packung.