BDGHA-Statement

Großhandelsapotheker: „Absolut laienhafte Strukturen“ im Großhandel

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Berlin -

Unbegründet, unverhältnismäßig, kontraproduktiv: Der Bundesverband der Großhandelsapotheker (BDGHA) sieht sich als „Bauernopfer für Verfehlungen anderer“ und stellt sich deutlich gegen die Forderungen des Bundesrates, Apothekern den Arzneimittelgroßhandel zu untersagen. Mit einem solchen Verbot wäre weder der Arzneimittel- noch der Versorgungssicherheit gedient, argumentiert BDGHA-Vorstand Dr. Walter Leven. Stattdessen solle der Gesetzgeber einen rechtssicheren Rahmen für den Großhandel in Apotheken definieren. Auch die Großhändler bekommen einige Seitenhiebe ab.

Die Großhandelsapotheker fühlen sich als Sündenbock für Arzneimittelskandale wie den um Lunapharm. Denn für den Gesundheitsausschuss des Bundesrats sind die namensgleichen Großhandlungen in Apothekerhand ein Einfallstor für Arzneimittelfälschungen. Er fordert deshalb in einem Änderungsantrag zum Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV), die Bundesregierung solle zeitnah eine gesetzliche Regelung zur strikten Trennung von pharmazeutischem Großhandel und Apotheke sowie ein Verbot des namensgleichen Großhandels schaffen. Dadurch solle die „notwendige vollständige Nachvollziehbarkeit der Vertriebswege“ gewährleistet und so die Einschleusung von gefälschten Arzneimitteln, einschließlich solcher aus illegaler Bezugsquelle, verhindert werden.

Aus Sicht des BDGHA nimmt die Länderkammer damit die falschen ins Visier. „Alle in jüngster Zeit aufgetretenen Unregelmäßigkeiten im Handelsbereich mit Arzneimitteln betreffen Vorgänge außerhalb der Apotheke und unter Ausschluss von Pharmazeuten“, so die Großhandelsapotheker. Es sei bisher kein Fall bekannt, der sich im Verantwortlichkeitsbereich eines Apothekenleiters in seiner Apotheke ereignet hat. Die Forderung sei deshalb sachlich unbegründet.

Und nicht nur das, dem Bundesrat werfen sie vor, fachlich nicht auf der Höhe der Zeit zu sein. Denn der Bundesrat argumentiert in seiner Begründung, die „Inspektionspraxis“ habe gezeigt, dass Großhandelsapotheker Arzneimittel im Namen der Apotheke und damit zu günstigen Apothekenkonditionen beim Pharmazeutischen Unternehmer bestellen würden. Der Hersteller könne dabei nicht unterscheiden, ob er an eine Apotheke oder einen Großhändler liefert.

„Die in der Begründung genannten Einkaufsvorteile, die nur Apotheken gewährt werden und die insoweit eine Begehrlichkeit wecken könnten, darauf basierend Handel zu betreiben, sind längst Vergangenheit“, wendet der BDGHA ein und erinnert daran, dass es keine Rx-Rabatte gibt. Die nicht verschreibungspflichtigen Sortimente wiederum seien unter dem Aspekt der Arzneimittelsicherheit nicht relevant. Und dann gebe es ja noch Securpharm. Durch dessen Einführung seien vor allem die sensiblen Sortimente zusätzlich abgesichert. Beim Bundesrat vertraut man dem offensichtlich nicht ganz. Denn auch Securpharm könne die Einschleusung von Fälschungen „nicht ganz verhindern“, heißt es in der Stellungnahme.

Doch die Großhandelsapotheker werden noch grundsätzlicher. Ein Verbot wäre auch mit Blick auf die freie Berufsausübung unverhältnismäßig, denn einerseits sei der Handel mit Arzneimitteln im Berufsbild des Apothekers traditionell verankert, andererseits müssten Großhändler „keinerlei pharmazeutische Grundausbildung“ vorweisen können. Es sei deshalb „schon etwas befremdlich“, den „zentralen Baustein Handel aus dem Kanon der beruflichen Bestätigung“ herausnehmen zu wollen, schreibt der BDGAH und teilt im selben Atemzug noch einen Seitenhieb gegen die Großhändler aus.

Denn „etwas pointiert formuliert“, werde „das Feld hier von Laien bespielt“, die anders als Apotheker bei Verfehlungen in ihrem eigentlichen professionellen Metier „nichts zu befürchten“ hätten. Statt das Feld Laien zu überlassen, wäre es wünschenswert, die Kompetenzen der Pharmazeuten im Handelsbereich stärker einzubinden.

Auch beim Thema Versorgungssicherheit sehen sich die Grißhandelsapotheker als Prellbock der Politik: Es seien die Strukturen auf Hersteller- und Großhandelsseite, die zu Lieferengpässen führen, nicht die Apotheken. Es sei deshalb „schon skurril, das Export-Argument in der Begründung zur Empfehlung zu finden, wo die Behörde doch ebenso genaue Einblicke in die Sortimente der sonstigen Arzneimittelhändler hat“, so der BDGAH. „Es ist nicht der Pharmazeut, der sich sach- und fachfremd orientiert.“

Statt die Apotheker „als Bauernopfer für Verfehlungen anderer zu instrumentalisieren“ und „als Risikoelement im Hinblick auf die Arzneimittelsicherheit zu identifizieren“ solle der Gesetzgeber seinen Blick deshalb auf die „absolut laienhaften Strukturen im Handel“ richten und einen rechtssicheren Rahmen auch für den Großhandel in Apotheken definieren. Tatsächlich räumt auch der Bundesrat die juristische Unschärfe auf dem Gebiet ein. So sei es strittig, ob im Fall der Personenidentität von Inhaber der Apothekenbetriebs- und Inhaber der Großhandelserlaubnis überhaupt eine Abgabe eines Arzneimittels stattfindet.

Wie sehr die Handschrift des Bundesrats im endgültigen GSAV erkennbar sein wird, wird wohl erst im Sommer zu sehen sein. Mit einem Vermittlungsverfahren wird bereits gerechnet. Die Länder haben einen großen Einfluss auf die Verabschiedung, da das GSAV im Bundesrat zustimmungspflichtig ist. Die endgültige Verabschiedung ist für den 28. Juni geplant.

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