Großhandel bekommt 3 Cent mehr je Packung Patrick Hollstein, 20.06.2023 13:36 Uhr
Der Großhandel soll nun doch keine Prämie für das Management von Lieferengpässen in Höhe von 50 Cent erhalten – sondern pauschal drei Cent mehr je Packung und damit 73 Cent. Dies geht aus Änderungsanträgen zum Generikagesetz (ALBVVG) hervor. Beim Apothekenhonorar gibt es keine Änderung.
Der Festzuschlag des Großhandels wird mit Blick auf die Engpässe um einen Cent je Packung eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels erhöht; im Gegenzug entfällt die im Gesetzentwurf vorgesehene Regelung, die einen Zuschlag von 50 Cent bei Auslieferung eines Austauschpräparats vorsah. Bis zum Schluss gab es keine Idee, wie dieses Konzept hätte umgesetzt werden können.
Anders als beim Zuschlag für die Apotheken wäre die Abrechnung und Auszahlung des Zuschlags für den Großhandel deutlich komplexer geworden, heißt es daher auch zur Begründung. Gegen den ursprünglichen Ansatz haben vor allem auch gesprochen, dass Apotheken nicht in jedem Fall zweifelsfrei in der Lage wären, die im Lager befindlichen Arzneimittelpackungen einem bestimmten Großhändler zuzuordnen. „Zur Vermeidung eines aufwendigen Verteilungsmechanismus mit entsprechenden Verwaltungskosten erfolgt nunmehr eine pauschale Erhöhung des Festzuschlags für den Großhandel, die betragsmäßig dem Vorschlag aus dem Regierungsentwurf entspricht“, so der Änderungsantrag.
Weitere zwei Cent obendrauf bekommt der Großhandel für die ebenfalls per Änderungsantrag vorgesehene Verpflichtung, bei Kinderarzneimitteln einen vierwöchigen Bedarf vorrätig zu halten. „Mit der Erhöhung sollen die hiermit verbundenen Mehraufwendungen für Beschaffung und Lagerung kompensiert werden.“