Mögliche Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge könnten die Arzneimittelversorgung gefährden. Darauf weist der Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels (Phagro) hin. Verbandschef Dr. Thomas Trümper fordert dringend Ausnahmen für die Branche.
„Es bleibt abzuwarten, ob Städte tatsächlich Fahrverbote verhängen. Wenn sie das tun, dann wird es je nach Länge des Fahrverbotes zu erheblichen Einschränkungen in der Arzneimittellieferung kommen“, so Trümper. Aus diesem Grunde sei es sinnvoll, im Rahmen der Arzneimittellieferung über Ausnahmegenehmigungen nachzudenken.
Für die Belieferung von Apotheken in Innenstädten seien Dieselfahrverbote problematisch. Nicht jedes Fahrzeug, das Arzneimittel ausliefert, habe einen Dieselmotor, wohl aber die überwiegende Anzahl. In wenigen Fällen werde bereits mit dem Fahrrad ausgeliefert, der Regelfall sei es aber nicht.
„Wer sich darauf berufen möchte, dass Apotheken für mehrere Tage die wichtigsten Arzneimittel vorrätig halten müssen, hat noch nichts von den Veränderungen in diesem Markt gehört“, so der Phagro-Chef. „Seit es Rabattarzneimittel gibt, können Apotheken nicht jedes Arzneimittel, das die einzelne Kasse erstattet, am Lager haben. Hier ist man auf die schnelle Lieferung durch den Großhandel angewiesen.“
Dramatische Notstände seien durch Dieselfahrverbote mit Sicherheit nicht zu erwarten, denn im Notfall gebe es genügend andere Fahrzeuge. Allerdings könne es besonders bei mehrtägigen Fahrverboten zu erheblichen Lieferproblemen kommen. „Patienten warten in diesem Fall mitunter lange auf ein Arzneimittel. Die Diskussion wird dann beginnen, was ein Notfall ist und was nicht. Letztendlich ist zu erwarten, dass der Ärger von Patienten auf dem Rücken der Apotheker ausgetragen wird, und der Großhandel wird hier wenig Mittel haben, in jedem Fall zu helfen.“
Elektrofahrzeuge sind laut Trümper keine Alternative, denn die Behörden versuchten gerade den Großhandel zu zwingen, trotz der in der Regel kurzen Anfahrt die Temperatur im Laderaum zu stabilisieren. „Das geht bei einem Elektrofahrzeug zu Lasten der Batterieleistung.“
Das Bundesverwaltungsgericht hält Diesel-Fahrverbote nach geltendem Recht für grundsätzlich zulässig. Vor allem in Städten wie Stuttgart und Düsseldorf drohen Einschränkungen. Auch Apotheken könnten bei den Zuliefer- und Botendiensten betroffen sein.
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