AMG-Novelle

Großhändler überzeugen Regierung

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Die Großhändler haben die Regierung mit ihrer Forderung nach einem pauschalen Vergütungssystem überzeugt. In einem Vorabentwurf zum Kabinettsbeschluss zur 15. Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) heißt es: „Die Großhandelszuschläge sollen von dem derzeitigen prozentualen, preisabhängigen Zuschlag auf einen preisunabhängigen Fixbetrag plus prozentualem Logistikzuschlag umgestellt werden.“ Nur für die Krankenkassen darf es nicht teurer werden.

Gesundheits- und Wirtschaftsministerium werden zusammen ein entsprechendes Vergütungsmodell vorschlagen. Zum Jahreswechsel soll die geplante Änderung der Arzneimittelpreisverordnung in Kraft treten. Konkrete Zahlen nennt der Entwurf allerdings nicht. Die Großhändler hatten einen Fixzuschlag von 93 Cent gefordert sowie einen prozentualen Aufschlag von 3 Prozent.

Die Grossisten werden außerdem in den Versorgungsauftrag einbezogen. Es bestehe ein besonderes öffentliches Interesse an vollversorgenden Großhändlern, die Apotheken schnell und flächendeckend versorgen können. Explizit wird „ein möglichst breites Sortiment, auch an niedrigpreisigen Arzneimitteln“ im Gesetzesentwurf genannt. Großhändler, die sich hierzu verpflichten, sollen einen Anspruch auf eine „bedarfsberechte und kontinuierliche Belieferung“ durch die Hersteller erhalten - und diese gleichzeitig gegenüber den Apotheken sicherstellen.

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