BGH-Urteil

Großhändler fordern Rabattsperre APOTHEKE ADHOC, 06.10.2017 14:49 Uhr

Berlin - 

Der Pharmagroßhandel hat sich gesammelt und nimmt an Tag 2 nach dem Skonto-Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) Stellung. Der Vorstand des Branchenverbands Phagro hat nach seiner gestrigen Sitzung beschlossen, den Gesetzgeber zu einer Klarstellung aufzufordern, dass der Fixzuschlag von 70 Cent nicht rabattfähig ist.

„Mit der gestrigen Entscheidung des BGH, die Großhandelsspanne und damit auch den Festzuschlag von 70 Cent für vollumfänglich rabattierfähig zu erklären, wird § 2 der Arzneimittelpreisverordnung völlig sinnentleert“, so Verbandschef Dr. Thomas Trümper. Deshalb spricht sich der Phagro dafür aus, dass der Gesetzgeber umgehend klarstellt, dass das Fixum nicht rabattierfähig ist.

Mit der Neuordnung der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) hatte der Gesetzgeber 2012 eine „auskömmliche Vergütung“ für den Großhandel zur Erfüllung seines gesetzlichen Sicherstellungsauftrags geregelt. Durch einen Festzuschlag von 70 Cent pro Arzneimittelpackung wollte der Gesetzgeber laut Phagro erreichen, dass auch niedrigpreisige Arzneimittel kostendeckend distribuiert werden können. So könne der vollversorgende Großhandel insbesondere bei preisgünstigen Arzneimitteln und ständig wechselnden Rabattverträgen eine flächendeckende und kontinuierliche Versorgung sicherstellen.

Das Urteil öffne dem Direktvertrieb und einem ungleichen Wettbewerb Tür und Tor, so der Phagro. Letztlich treffe diese Entscheidung nicht nur den Großhandel, sondern viele Apotheken, denen ein unfairer Wettbewerb aufgezwungen werde. Dies habe unmittelbaren Einfluss auf die Versorgung in der Fläche. Betroffen davon sei die Hälfte aller Bundesbürger.

„Die Schadensbegrenzung liegt jetzt in der Verantwortung der Bundesregierung“, so Trümper. „Es wird sonst außerordentlich schwierig, negative Folgen für die Arzneimittelversorgung in der Bundesrepublik Deutschland abzuwenden.“

Die Gefahr einer unauskömmlichen Tätigkeit des Großhandels und damit eine Gefährdung der Versorgungssicherheit liege auf der Hand. Dieses Risiko zu minimieren, sei Ziel der AMPreisV gewesen – und sollte laut Trümper „Richtschnur für den Gesetz- und Verordnungsgeber und Anlass für sein schnelles Handeln sein“.