GroKo: Angleichung von Arzt-Honoraren offenbar in Planung APOTHEKE ADHOC/dpa, 07.02.2018 12:31 Uhr
Der Streit um die Abschaffung der Zwei-K(l)assen-Medizin scheint vorerst befriedet. Als ein Ergebnis der Verhandlungen zur Bildung einer neuen großen Koalition aus CDU, CSU und SPD sollen die Arzt-Honorare für gesetzlich und privat Versicherte angeglichen werden.
Dafür ist eine gemeinsame Honorarordnung erforderlich, die von einer noch zu gründenden Kommission erarbeitet werden soll. Das hat die Deutsche Presseagentur aus Verhandlungskreisen erfahren. Unions- und SPD-Mitglieder, die in der Gesundheitskommission gesessen haben, geben im Moment noch keine Statements dazu ab. Sie warten auf die große Verhandlungsrunde mit 91 Mitgliedern aller drei Parteien Nachmittag, die ab 14 Uhr in Berlin tagen soll.
Dem soll ein Treffen des CDU-Bundesvorstandes um 15 Uhr folgen, bei dem er seine Zustimmung zu dem ausgehandelten Koalitionsvertrag geben soll. Erst danach soll es den offiziellen Verhandlungstext geben.
Die SPD-Gesundheitspolitikerin Hilde Mattheis hatte ihre Partei davor gewarnt, eine Reform der Krankenversicherung allein auf eine Angleichung der Arzthonorare für privat und gesetzlich Versicherte zu reduzieren. Mattheis, die der Parteilinken zugerechnet wird, erklärte am Dienstag in Berlin: „Die Bürgerversicherung ist ein Gesamtkonzept mit vielen Schritten.”Die Öffnung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Beamte sei hier genauso wichtig wie einheitliche Ärztehonorare.
Das SPD-regierte Hamburg will als erstes Bundesland seinen Beamten die GKV öffnen. Sie sollen per pauschaler Beihilfe den hälftigen Beitrag zu einer gesetzlichen Kassen bekommen.
Nach den Worten von Mattheis sollten die SPD-Unterhändler „die Warnungen des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung sehr ernst nehmen, dass eine solche Reform in keinem Fall zu Beitragssteigerungen zulasten der gesetzlich Versicherten und zu einer Entlastung privater Versicherungsunternehmen führen darf”.
Die GKV hatte darauf hingewiesen, dass eine Angleichung der Ärztehonorare den Beitragssatz für gesetzlich Versicherte in die Höhe treiben könnte. Experten gehen von bis zu 0,6 Prozentpunkten auf dann durchschnittlich 16,2 Prozent vom Brutto aus.