Kassenbeiträge

Größere Steuerentlastung geplant

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Die steuerliche Absetzbarkeit von Kranken- und Pflegekassenbeiträgen fällt großzügiger aus als geplant. SPD und Union verständigten sich darauf, von 2010 an weitere Vorsorgeaufwendungen zum Steuerabzug zuzulassen. Von den Korrekturen profitieren in erster Linie Geringverdiener.

Mit dem „Bürgerentlastungsgesetz“ sollen von 2010 an die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung stärker steuerlich absetzbar sein als bisher. Das Entlastungsvolumen beträgt fast zehn Milliarden Euro. Nach dem jetzt erzielten Kompromiss sollen die Höchstgrenzen für andere Vorsorgeaufwendungen angehoben werden. Darunter fallen insbesondere Erwerbs- und Berufsunfähigkeits-Versicherungen, aber auch Haftpflicht-, Unfall- und andere Risikoversicherungen.

Die Höchstgrenzen für Vorsorgeaufwendungen werden nun von 1500 Euro (für Arbeitnehmer und Beihilfeberechtigte) und 2400 Euro (für Steuerpflichtige, die ihre Krankenversicherung allein tragen) auf 1900 und 2800 Euro angehoben.

Über diese Höchstbeträge hinaus können aber mindestens die tatsächlich geleisteten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung angesetzt werden. Das nützt Geringverdienern, die allein mit Kranken- und Pflegekassenbeiträgen Steuer-Freibeträge nicht ausnutzen können.

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