Angesichts immer wieder auftretender Masern- und Mumps-Ausbrüche will Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) die Überwachung der Impfberatung verschärfen. „Im Sommer soll eine gesetzliche Regelung in Kraft treten, wonach Kitas an die Gesundheitsämter melden müssen, wenn Eltern die Impfberatung verweigern“, sagte Gröhe der Rheinischen Post.
Die geplante Neuregelung versetze die Gesundheitsämter in die Lage, gezielt auf diese Eltern zuzugehen, betonte der Minister. Gröhe verwies zudem auf das bereits geltende Präventionsgesetz. Demnach müssten alle Gesundheitsuntersuchungen für Kinder und Erwachsene dazu genutzt werden, den Impfstatus zu überprüfen. „Auch vor der Aufnahme in eine Kita muss eine ärztliche Impfberatung nachgewiesen werden. Diese Pflicht verschärfen wir jetzt nochmals“, sagte Gröhe.
Der Minister betonte zudem, dass bereits heute ungeimpfte Kinder und Erwachsene zeitweise vom Besuch einer Kita oder Schule ausgeschlossen werden könnten, um einen größeren Ausbruch von Masern oder Mumps zu verhindern. Einige Schulen hätten davon schon Gebrauch gemacht.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut (RKI) empfiehlt die Masern-Impfung auch allen nach 1970 geborenen Erwachsenen, die in der Kindheit nicht oder nur einmal geimpft wurden, oder bei denen der Masern-Impfstatus unklar ist. Im laufenden Jahr wurden mit 410 Fällen bereits mehr Masern-Erkrankungen als 2016 (325 Fälle) registriert.
Der Bundesverband der Kinder- und Jugendärzte verlangt eine Pflichtimpfung gegen Masern. „Aus ärztlicher Sicht kann man von unterlassener Hilfeleistung und von Vernachlässigung elterlicher Fürsorgepflicht sprechen, wenn man einem Kind den derzeit möglichen Schutz vor impfpräsentablen Erkrankungen vorenthält“, sagte Präsident Thomas Fischbach dem Focus. „Wer sich impfen lässt, schützt nicht nur sich selbst, sondern auch alle Menschen, die mit ihm in Kontakt treten – dies ist ein Gebot der Solidarität aller mit allen.“
APOTHEKE ADHOC Debatte