Die Versorgung und Betreuung psychisch kranker Menschen sollen verbessert werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) verabschiedete das Kabinett heute in Berlin.
Gröhe erklärte, Versorgung und menschliche Zuwendung sollen durch Mindestpersonalvorgaben gestärkt werden. Andererseits sollen Behandlungen mit hohem Aufwand besser vergütet werden als weniger aufwendige Behandlungen. Die Versorgung von Menschen mit seelischen Leiden und die Vergütung der Leistungen sollen transparenter werden.
Darüber hinaus sollen ambulante und stationäre Versorgung besser verzahnt werden. So wird eine psychiatrische Akut-Behandlung im häuslichen Umfeld als Krankenhausleistung eingeführt. Auch ambulante Leistungserbringer können einbezogen werden.
Die Regelungen sollen überwiegend zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.
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