Präventionspflicht

Gröhe denkt über Impfpflicht nach

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Berlin -

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) will den Druck auf die

Bürger erhöhen, ihren Impfschutz zu verbessern. Die Impfquote müsse

deutlich erhöht werden. „Wenn das nicht gelingt, darf eine Impfpflicht

kein Tabu sein“, bekräftigte Gröhe. Er wies im Bundestag bei der ersten

Lesung seines Präventionsgesetzes auf besonderen Handlungsbedarf bei

Kleinkindern bis zu zwei Jahren hin. Der Ausbruch der Masern habe die

Impflücken offengelegt.

Er wolle im weiteren parlamentarischen Verfahren erörtern, ob die bisherige Impfvorsorge noch ausreichend sei, machte Gröhe deutlich. Das Gesetz sieht vor, dass die Schutzimpfungen bei Kindern und Jugendlichen besser dokumentiert werden. Impfen soll aber vorerst freiwillig bleiben.

Prävention und Gesundheitsförderung seien keine Frage des Alters. Das beginne in den Kinderschuhen und reiche bis ins hohe Alter. Und sie müsse alle Lebenswelten erreichen – Kita, Schule, Beruf oder Pflegeheim, sagte der Minister. Vorsorge könne das Lebensalter weiter erhöhen und die Lebensqualität steigern. Und sie spare Gesundheitskosten.

Kritik am Gesetzentwurf Gröhes kam von der Opposition und von der Krankenkassen (GKV). Die gesetzlichen Krankenkassen erhöhten im vergangenen Jahr ihr Engagement für Gesundheitsförderung und Prävention weiter über die gesetzlichen Vorgaben hinaus. Nach dpa-Informationen lagen die Ausgaben pro Versichertem 2014 bei 4,11 Euro. Im Jahr zuvor waren es noch 3,82 Euro. Das ist ein Anstieg um rund zehn Prozent. Der Vorgabewert, der 2014 bei 3,09 Euro lag und 2013 bei 3,01 Euro, ändert sich jedes Jahr in etwa in Anlehnung an die Beitragsbemessungsgrenze.

Gröhe will mit seinem Präventionsgesetz erreichen, dass die Kassen von 2016 an 7 Euro pro Versichertem und Jahr für Gesundheitsförderung ausgeben. Das Gesetz soll im Sommer in Kraft treten.

Die Linke-Gesundheitspolitikerin Sabine Zimmermann kritisierte in der Bundestagsdebatte, der Regierungsentwurf bleibe hinter internationalen Standards zurück. Die sozial schwachen Gruppen mit ihrem besonders hohen Krankheitsrisiko würden so nicht erreicht. „Wer arm ist, stirbt früher“, sagte Zimmermann.

Auch die Krankenkassen äußerten Vorbehalte gegen das Gesetzesvorhaben. Der Entwurf sehe eine Quersubventionierung einer Bundesbehörde durch Versichertengelder vor, sagte der Vorstand des GKV-Spitzenverbandes, Gernot Kiefer.

Hintergrund der Kritik ist die Absicht Gröhes, von den 220 bis 240 Millionen Euro Mehrausgaben der Krankenkassen durch das Präventionsgesetz etwa 35 Millionen Euro der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zur Verfügung zu stellen. Diese solle damit die Kassen bei der Prävention unterstützen. Kiefer sagte: „Wenn der Bund seine eigene Behörde besser finanzieren möchte, dann muss er das selbst machen und nicht aus den Portemonnaies der Beitragszahler.“

Unterstützung erhielt er vom Arbeitgeberverband BDA. Es sei nicht akzeptabel, dass die Kassen die Arbeit der Bundeszentrale finanzieren sollen. Die Maßnahmen würden im übrigen die gefährdeten Zielgruppen voraussichtlich zu wenig erreichen.

Apotheker tauchen in dem Gesetzentwurf nicht auf. In dem neu gefassten Paragraphen im Sozialgesetzbuch (SGB V) heißt es, der GKV-Spitzenverband beziehe dabei „gesundheitswissenschaftlichen, ärztlichen, arbeitsmedizinischen, pflegerischen, ernährungs-, sport-, sucht-, erziehungs- und sozialwissenschaftlichen Sachverstand“ ein. Krankenkassen und Gesetzgeber verweisen zudem auf den GKV-Leitfaden Prävention, laut dem die Apotheker als Leistungserbringer ausgeschlossen werden.

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