Am morgigen Mittwoch findet im Gesundheitsausschuss die Anhörung zum Pflegebonusgesetz statt. Per Änderungsantrag sollen Grippeimpfungen in Apotheken in die Regelversorgung überführt werden. Die Ärzteverbände laufen Sturm.
Eine deutliche Aussage kommt von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV): „Impfen ist und bleibt eine originär ärztliche Aufgabe“, so der Dr. Andreas Gassen, Dr. Stephan Hofmeister und Dr. Thomas Kriedel. Die Durchführung von Impfungen sei eine ganz zentrale ärztliche Leistung, so der Vorstand. „Die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen können impfen. Das beweisen sie Jahr für Jahr beispielsweise in der Influenzasaison und nicht erst seit der Corona-Pandemie.“
Dass seit einem Jahr fast 88 Millionen Impfungen gegen Covid-19 in Arztpraxen vorgenommen wurden, zeige deutlich, dass die Bürgerinnen und Bürger vor allem der ärztlichen Kompetenz vertrauten. „Das Impfen in Apotheken ist die Antwort auf eine Frage, die niemand gestellt hat. Alle bisherigen Versuche, das Impfen in Apotheken zu etablieren, haben nicht funktioniert. Trotz aller Bewerbung durch Abda und regelrechter Lobbyarbeit durch die Politik nehmen die Menschen Impfangebote in Apotheken kaum wahr“, so Gassen.
„Im Übrigen beinhaltet das Impfen ja nicht nur die Injektion an sich“, konstatierte KBV-Vize Hofmeister. „Sie umfasst ebenso die Impfanamnese, die Aufklärung zur Impfung, den Ausschluss von akuten Erkrankungen und Kontraindikationen sowie bei bestehenden Erkrankungen die Bewertung, ob eine Impfung durchgeführt werden kann.“ All dies setze eine entsprechende ärztliche Aus- und Weiterbildung voraus, über die Apothekerinnen und Apotheker nicht verfügen. „Es geht hier auch um die Sicherheit der Patientinnen und Patienten“, betonte Hofmeister. „Deshalb macht es keinen Sinn, Grippeschutzimpfungen jenseits der gegenwärtigen Modellprojekte, von denen bislang noch nicht einmal Evaluierungsergebnisse vorliegen, regelhaft auch durch Apothekerinnen und Apotheker anzubieten.“
Widerstand kommt auch von den Ärzteorganisationen aus den Ländern, aus Bayern etwa, Baden-Württemberg und NRW. Der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Dr. Klaus Reinhardt, verwies darauf, dass es lediglich 20.000 Apotheken gebe, von denen nur ein Teil die räumlichen Voraussetzungen für die Impfung erfülle.
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