G-BA-Entscheidung

Grippeimpfstoffe: Tetra wird Kassenleistung

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Berlin -

Der Gemeinsame-Bundesausschuss (G-BA) folgt der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) aus dem Januar. In der kommenden Grippesaison 2018/2019 ist der quadrivalente Impfstoff zu verwenden und somit Kassenleistung.

„Diese Entscheidung richtet sich – anders als vielfach auch öffentlich gemutmaßt – nicht auf die Impfsaison 2017/2018, sondern auf die kommende“, so Professor Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Arzneimittel. Der Beschluss tritt nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bislang hatten einige Kassen den tetravalenten Impfstoff als freiwillige Satzungsleistung angeboten. Mit der Entscheidung des G-BA wird die Schutzimpfung mit der quadrivalenten Vakzine in den Leistungskatalog der Kassen aufgenommen.

Laut G-BA haben die Hersteller genügend Vorlauf, um die benötigten Impfstoffe für die kommende Saison zu produzieren. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat die Zusammensetzung der Vakzine bereits Ende Februar bekannt gegeben: Für die Saison 2018/2019 müssen A/Michigan/45/2015 (H1N1)pdm09-like virus, A/Singapore/INFIMH-16-0019/2016 (H3N2)-like virus, B/Colorado/06/2017-like virus und B/Phuket/3073/2013-like virus enthalten sein. Insgesamt wurden im vergleich zur aktuellen Saison zwei Bestandteile ausgetauscht.

In den letzen Monaten hatten die Kassen und Apothekerverbände bereits Verträge mit den Herstellern zu den tetravalenten Impfstoffen geschlossen beziehungsweise Open-House-Verträge ausgeschrieben und dafür Kritik geerntet.

Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) hatte die Vereinbarung der Apothekerverbände Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern mit der AOK Nordost kritisiert. Mit der Vereinbarung umgehe die AOK bestehendes Recht. Die Bundesregierung hatte mit dem Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) exklusive Rabattverträge für Impfstoffe wegen latenter Versorgungsprobleme verboten. Das Ausschreibungsmodell widerspreche klar den gesetzgeberischen Zielen einer stabilen Impfstoffversorgung und einer hohen Impfquote.

Für den quadrivalenten Impfstoff haben AOK und Apotheker ein Betrag von 10,95 Euro pro Mehrwertsteuer vorgesehen. Entschließt sich eine Apotheke, sich in Eigenregie um die Beschaffung eines Grippeimpfstoffs zu kümmern, muss sie selbst zusehen, dass sie kostendeckend arbeiten kann. Die beiden verfügbaren quadrivalenten Impfstoffe Vaxigrip tetra (Sanofi) und Influsplit tetra (GSK) haben jedoch einen höheren Listenpreis, als mit der AOK Nordost vereinbart wurde. Mylan hat mit D.S.C., einer Tochterfirma des Berliner Apotheker-Vereins (BAV), einen Vertrag geschlossen. Das Problem: Die Vakzine ist erst ab einem Alter von 18 Jahren zugelassen.

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