Achtung bei der Abrechnung

Grippeimpfstoffe: Prokas fasst Zeilen zusammen

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Berlin -

Die ersten Grippeimpfungen wurden bereits durchgeführt. Auch in diesem Jahr rechnen die Ärzt:innen mit einer erhöhten Impfquote. Viele Praxen haben deshalb mehr Impfdosen als sonst bestellt. Doch wie viele Spritzen können pro Rezept abgerechnet werden? Im vergangenen Jahr wurden von den Kassenärztlichen Vereinigungen hierzu unterschiedliche Empfehlungen gegeben. Eigentlich können bis zu 210 Euro pro Rezept abgerechnet werden – Prokas-Nutzer sollten hierbei aufmerksam sein.

Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) regelt, wie viel Apotheken für die Abrechnung von Grippeimpfstoffen erhalten. Höchstens 75 Euro je Verordnungszeile (1 Euro je Impfdosis) sind abrechnungsfähig – dann ist Schluss. Da die Impfstoffe in 10er-Packungen am Markt sind und die Ärzt:innen wirtschaftlich verordnen müssen, ist in der Praxis bereits bei 70 Impfdosen, also sieben 10-er-Packungen die Grenze erreicht. Da jedes Rezept bis zu drei Verordnungszahlen enthalten kann, wäre theoretisch eine Verschreibung von bis zu 210 Impfdosen pro Rezept möglich.

§ 3 Arzneimittelpreisverordnung: „Bei der Abgabe von saisonalen Grippeimpfstoffen durch die Apotheken an Ärzte sind abweichend ein Zuschlag von 1 Euro je Einzeldosis, höchstens jedoch 75 Euro je Verordnungszeile, sowie die Umsatzsteuer zu erheben.“

Software fasst Verordnungszeilen zusammen – weniger Vergütung

Doch auch bei der Taxierung scheint es weitere Probleme zu geben. Einige Apotheken berichten davon, dass die einzelnen Verordnungszeilen zusammengefasst werden und der Preis automatisch herabgesenkt werden würde. Nutzer:innen von Prokas kennen das Problem und bitten die Ärzt:innen maximal 70 Dosen pro Rezept zu verordnen. Nur durch manuelle Einstellungen sei eine getrennte Taxierung der Verordnungszeilen möglich.

Umgangen werden kann das Problem – zumindest bei Prokas – auf zwei verschiedene Arten. Entweder kann man die Kassenparameter ändern, indem man den Punkt „Artikel zusammenfassen“ auf 4 setzt, also ausstellt, um die Menge manuell einzugeben. Bei der zweiten Variante gibt man den Vorgang mit Rezepttrenner ein. Ruft man den Vorgang dann zur Nachtaxe auf und entfernt den Rezepttrenner bleibt die ursprüngliche Berechnung bestehen. Eigentlich handelt es sich hierbei nicht um ein neues Problem. Bereits im vergangenen Jahr ist es bei der SSB-Belieferung mit Grippeimpfstoffen zu ähnlichen Problemen gekommen. Die maximalen 75 Euro je Verordnungszeile waren bereits in der Grippesaison 2020/21 im System hinterlegt. Dennoch – wer nicht aufpasst, der erhält einen geminderten Gesamtbetrag.

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