OTC-Erstattung

Gratis-Medikamente für Heimbewohner

, Uhr

Heimbewohner, die auf Sozialhilfe angewiesen sind, sollen nach dem Willen der rheinland-pfälzischen Landesregierung künftig kostenlos mit OTC-Medikamenten versorgt werden. Am Freitag wird der Bundesrat einen entsprechenden Gesetzesantrag des Landes diskutieren, nachdem die Kassen künftig OTC-Verordnungen und die Träger der Sozialhilfe die Sehhilfen erstatten sollen.

Der rheinland-pfälzischen Gesundheitsministerin Malu Dreyer (SPD) zufolge verzichten derzeit trotz Belastungsgrenze viele Sozialhilfeempfänger, vor allem behinderte und pflegebedürftige Menschen, auf ihre Medikamente und Brillen. „Das schränkt die Teilhabe dieser Menschen empfindlich ein; eine Situation, die in einem Sozialstaat nicht hingenommen werden darf“, so die Ministerin.

Die Produkte waren durch das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) 2004 aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen gestrichen worden. Laut Dreyer sind Sozialschwache in stationären Einrichtungen regelmäßig nicht in der Lage, Ansparungen für den Kauf von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel oder Brillen vorzunehmen. Die Betroffenen erhalten keine Regelsatzleistungen, sondern lediglich einen Barbetrag von derzeit rund 95 Euro, mit dem sie ihren Lebensunterhalt bestreiten müssen.

Laut Gesetzesvorschlag sollen die Sozialgesetzbücher V und XII dahingehend geändert werden, dass neben Kindern und Jugendlichen mit Entwicklungsstörungen auch Personen, die gegenüber dem Arzt einen entsprechenden Nachweis erbringen können, Anspruch auf OTC-Arzneimittel beziehungsweise Brille haben.

Das Ministerium geht von 450.000 Berechtigten aus; für die Kassen entstehen laut Entwurf Mehraufwendungen von 27 Millionen Euro, für die Träger der Sozialhilfe rund zehn Millionen Euro pro Jahr. Auch für die Verordnungen gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

APOTHEKE ADHOC Debatte