Auch die privaten Krankenversicherungen würden gerne bei Arzneimitteln sparen. Doch das ist rechtlich wie organisatorisch nicht einfach. Die Gothaer hat sich daher etwas einfallen lassen: In zwei Tarifen bekommen Versicherte, die ihre Arznei- und Verbandmittel nicht über vorgebene Bezugsquellen beziehen, nur 80 Prozent erstattet. Ursprünglich hatte die Versicherung ein Auge auf Versandapotheken geworfen – doch derzeit steht das Projekt auf Standby.
Vor fünf Jahren hatte die Gothaer die Klausel eingeführt; sie betrifft die Tarife MediVita und MediComfort. Prinzipiell werden die Kosten für verordnete Arznei- und Verbandmittel zu 100 Prozent erstattet; allerdings kann es passieren, dass die Versicherung Chronikern, die regelmäßig teure Arzneimittel verordnet bekommen, irgendwann eine Bezugsquelle für die künftige Versorgung mitteilt. Hält sich der Versicherte dann nicht an die Vorgabe, übernimmt die Gothaer nur 80 Prozent der Kosten.
Auf Nachfrage wollte sich die Gothaer nicht dazu äußern, mit welchen Partnern sie zusammenarbeitet. Vereinbarungen mit Versandapotheken seien eine Option, die derzeit aber überdacht werde, sagt ein Sprecher der Versicherung. Ein Bezug über eine Kooperationsapotheke sei dann sinnvoll, wenn es sich um nicht akut benötigte Medikamente handele: „Der Kunde wird bequem nach Hause beliefert und erhält einen Arzneimittel- und Wechselwirkungscheck, gerade bei Chronikern eine wichtige Beratungsleistung.“
Unter der Hand heißt es aus Köln, das Thema sei derzeit nicht aktuell. Man habe anfangs darüber nachgedacht, preiswerter bei Versandapotheken einzukaufen. Das Vorhaben sei aber nicht erfolgversprechend verlaufen; der Aufwand sei zu groß gewesen. Immerhin: Die Klausel steht – und könnte jederzeit wieder „scharf geschaltet“ werden.
In den Versicherungsbedingungen stehen keine Details dazu, mit welchen Vorgaben Versicherte rechnen müssen. Einzige Einschränkung: Bezugsquellen werden nur dann genannt, wenn es sich um „regelmäßig einzunehmende Arznei- beziehungsweise zu verwendende Verbandmittel“ handele. Es gehe darum, eine „planbare und kostenintensive Medikation für beide Seiten wirtschaftlich zu gestalten“, so der Sprecher.
„Bei langfristiger Medikation prüfen wir im Rahmen des Arzneimittel-Managements, ob die eingereichten Medikamente zu marktkonformen Preisen erworben wurden“, sagt der Sprecher. Sofern eine günstigere Bezugsquelle genannt werden könne, erfolge eine „Empfehlung“ an den Kunden. Man verspreche sich langfristig eine beitragsstabilisierende Wirkung, die Versicherten würden für wirtschaftliches Verhalten belohnt.
Laut Sprecher hat die Gothaer derzeit mit einigen Herstellern Kooperationsvereinbarungen geschlossen, die einen Rabatt vorsehen. Da es dabei aber auch nicht um Generika geht, dürfte der Aktionsradius der Versicherung derzeit relativ gering sein. Bislang hat es laut Gothaer noch keine einzige Leistungskürzung gegeben.
Mit einem ähnlichen Konzept, dem sogenannten Arzneimittelservice, war die Allianz vor zwei Jahren am Widerstand der Apotheker gescheitert: Versicherte des Konzerns hatten nicht mehr in Vorkasse gehen müssen – solange sie bei der Europa Apotheek Venlo bestellten. Später war die Versicherung zurückgerudert.
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