Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) will die Verordnungsfähigkeit der Antidiabetika Nateglinid und Repaglinid einschränken. Wie aus einem nun veröffentlichten Beschluss des Gremiums hervorgeht, sollen nur noch niereninsuffiziente Patienten mit einer geringen Kreatinin-Clearance mit Repaglinid behandelt werden dürfen. Voraussetzung hierfür ist, dass keine anderen oralen Antidiabetika für die Therapie in Frage kommen und eine Insulintherapie nicht angezeigt ist.
Die Entscheidung stützt sich auf die Nutzenbewertung der Glinide, die das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) im Auftrag des G-BA vorgenommen hatte. Die Wissenschaftler sahen keinen Nutzen in der Behandlung von Patienten mit Diabetes Typ II. Im Vergleich zu anderen Therapieoptionen wie Metformin oder Sulfonylharnstoffen hatte das IQWiG keinen Vorteil erkennen können.
Der G-BA kam deshalb zu dem Schluss, dass die medikamentöse Behandlung des Diabetes mellitus Typ 2 mit oralen Antidiabetika wie Sulfonylharnstoffen und Metformin oder auch mit Insulin vor dem Hintergrund des belegten therapeutischen Nutzens dieser Wirkstoffe zweckmäßiger ist. Aufgrund der zur Verfügung stehenden Alternativen sei die Behandlung mit Gliniden nicht medizinisch notwendig, heißt es weiter.
Der G-BA ist berechtigt, die Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln einzuschränken oder auszuschließen, wenn die medizinische Notwendigkeit oder die Wirtschaftlichkeit nicht nachgewiesen sind. Das letzte Wort hat allerdings das Bundesgesundheitsministerium.
Betroffen von der nun geplanten Verordnungseinschränkung sind die Präparate NovoNorm (Repaglinid) von NovoNordisk sowie Starlix (Nateglinid) von Novartis. Derzeit läuft ein Stellungnahmeverfahren, in dem sich Hersteller und Verbände zu dem Beschluss äußern können.
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