Gesetzlich Versicherte werden nicht nur durch höhere Zusatzbeiträge belastet, sondern auch durch steigende Zuzahlungen. In den ersten drei Quartalen 2015 lagen die gesamten Zuzahlungen um 125 Millionen Euro höher als im Vergleichszeitraum des Vorjahres, wie aus Zahlen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) hervorgeht. Besonders in der Apotheke waren die Kassenpatienten betroffen.
Für Arznei-, Verband- und Hilfsmittel aus der Apotheke zahlten die Versicherten laut BMG von Januar bis September 1,6 Milliarden Euro – 95 Millionen Euro beziehungsweise 6,3 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Das BMG führt die höheren Zuzahlungen unter anderem auf die gestiegene Zahl der Versicherten und die gesunkene Zahl der befreiten Chroniker zurück. Doch auch infolge der Rabattverträge wird der Anteil an den Arzneimittelkosten, für den die Versicherten selbst aufkommen müssen, seit Jahren größer.
Die Ausgaben für Arznei-, Verband- und Heilmittel aus Apotheken machen 56 Prozent der gesamten Zuzahlungen aus. Den zweitgrößten Posten stellen Zuzahlungen zur Krankenhausbehandlung mit 20 Prozent dar, an dritter Stelle folgen Heil- und Hilfsmittel beziehungsweise Behandlungen durch sonstige Heilpersonen mit 18 Prozent.
Insgesamt stiegen die Zuzahlungen um 4,6 Prozent, in den meisten Bereichen lag der Anstieg zwischen 2 und 3 Prozent. Mit 9 Prozent gab es das größte Plus bei den Zuzahlungen für ambulante Vorsorgeleistungen – der aber insgesamt nur 2 Prozent der gesamten Zuzahlungen ausmacht. Bei der Behandlungspflege, mit 1,4 Prozent auch ein kleiner Posten, gingen die Zuzahlungen um knapp 3 Prozent zurück.
Wenn man das Gesamtjahr 2015 gegenüber dem Vorjahr hochrechnet, beträgt die Höhe der Gesamtzuzahlungen etwa 3,9 Milliarden Euro. Betrachtet man die Entwicklung seit 2010, nahmen die Zuzahlungen bis 2012 von gut 5 Milliarden auf 5,5 Milliarden zu. 2013 und 2014 lagen sie bei 3,6 und 3,7 Milliarden Euro, nachdem die Praxisgebühr wieder abgeschafft worden war. Für dieses Jahr wird ein Anstieg von weniger als 200 Millionen Euro erwartet.
Generell ist die Politik für die Höhe der Zuzahlungen verantwortlich. Ein Sprecher des GKV-Spitzenverbandes erläuterte: „Die grundsätzliche Höhe der Zuzahlung pro Medikament oder bei einem Krankenhausaufenthalt hat die Politik per Gesetz festgelegt. Der aktuelle Anstieg geht auf die Ausgabenentwicklung zurück. Wenn insgesamt mehr Medikamente verschrieben werden und die Menschen häufiger in der Klinik sind, dann steigt auch die Summe der Zuzahlungen.“
Bei den Zuzahlungen gibt es allerdings eine Sozialklausel. Danach muss ein Versicherter nicht mehr als 2 Prozent seines Bruttoeinkommens im Jahr an Zuzahlungen leisten. Danach ist er davon befreit. Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sind – mit Ausnahme von Fahrkosten – generell von Zuzahlungen befreit.
Die ABDA weist unterdessen darauf hin, dass die Krankenkassen ihre Versicherten auf verschiedenen Wegen von Zuzahlungen befreien können: „Ob Befreiungsbescheinigung, Festbetragsregelung oder Rabattvertrag – es gibt viele Möglichkeiten, auch Millionen chronisch kranke Patienten vor finanzieller und bürokratischer Überforderung zu schützen“, erklärt Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands (DAV).
Kassen könnten die Patienten somit schnell und wirksam entlasten, so Becker weiter. „Leider passiert oft das Gegenteil, wenn zum Beispiel ein zuzahlungsfreies Medikament nicht abgegeben werden darf, weil ein zuzahlungspflichtiges Rabattarzneimittel Vorrang hat.“
Die Vermutung, größere Packungen oder teure Medikamente würden die Zuzahlungen erhöhen, sei dagegen falsch: „Egal wie teuer ein Arzneimittel ist, die Zuzahlung ist per Gesetz bei 10 Euro gedeckelt“, erklärt Becker. „Die Apotheken tun ihr Bestes, ihren Patienten zuzahlungsfreie Alternativmedikamente zu empfehlen.“ Er findet allerdings auch, dass Apotheker und Patient lieber über das Arzneimittel, und nicht über die Zuzahlung sprechen sollten.
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