GKV-VSG

KBV: Kliniken sollen Medikamente mitgeben APOTHEKE ADHOC, 20.03.2015 15:08 Uhr

Berlin - 

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) begrüßt grundsätzlich die Neuregelungen zum Entlassmanagement. Allerdings wäre es aus Sicht der Ärzte zielführender, „wenn das Krankenhaus die Versorgung des Versicherten mit der benötigten Menge an Arzneimitteln für mindestens drei Tage durch Mitgabe sicherstellen muss“. Wenn der letzte dieser drei Tage auf einen Sonn- oder Feiertag falle, solle die Versorgung bis einschließlich des nächsten Arbeitstages sichergestellt werden.

Bislang dürfen Kliniken für maximal drei Tage Arzneimittel mitgeben. Daran soll sich laut GKV-VSG auch nichts ändern. Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats hatte zwar einen Änderungsantrag vorgelegt, um die Regelung zu lockern, scheiterte damit aber im Plenum.

Statt einer erweiterten Mitgabe soll im GKV-VSG erlaubt werden, dass Klinikärzte im Rahmen des Entlassmanagements die kleinste Packungsgröße verordnen dürfen. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) sieht das kritisch und fordert stattdessen, dass jede Packung mit dem kleinsten Kennzeichen der Packungsgrößenverordnung (PackungsV) verordnet werden darf.

Das Problem der „kleinsten Packung“ sieht auch die KBV: Bei vielen Arzneimitteln sei die kleinste mögliche Packungsgröße nicht im Handel erhältlich, schreibt die Ärzte in ihrer Stellungnahme. „So muss in der Apotheke möglicherweise eine Packung abgegeben werden, die deutlich größer als vorgesehen und damit unwirtschaftlich ist.“ Dadurch würde das Ziel, den Patienten lediglich für den Überbrückungszeitraum zu versorgen, konterkariert.

Zudem sei der bei Krankenhausentlassung häufig in der Mobilität eingeschränkte Patient gezwungen, das Einlösen des Rezeptes in der Apotheke zu organisieren, kritisiert die KBV. Dies führe insbesondere dann, wenn das Arzneimittel nicht vorrätig sei oder die Apotheke bei unklaren Verordnungen den Krankenhausarzt nicht erreiche, zu Problemen. Diese könnten durch die Mitgabe der benötigten Arzneimittel durch das Krankenhaus vermieden werden.