Jeden Monat übermitteln die Apothekenrechenzentren Daten an die Ärzteschaft. Wiederholt gab es Streit darüber, wie viel die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) für diese Datenlieferungen zahlen soll – derzeit ist es der Selbstkostenpreis. Doch das geht der KBV nicht weit genug: Sie fordert in ihrer Stellungnahme zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG), dass die Rechenzentren die Daten unentgeltlich übermitteln sollen. Die Kosten würden dann die Apotheker tragen, warnt VSA-Geschäftsführer Dr. Andreas Lacher.
Zur Sicherung der wirtschaftlichen Verordnungsweise müssen die KBV und Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) die Vertragsärzte laut Sozialgesetzbuch (SGB V) vergleichend über preisgünstige verordnungsfähige Leistungen und Bezugsquellen informieren. Die erforderlichen Daten müssen die Apothekenrechenzentren auf Anforderung der KVen übermitteln.
Streit gab es allerdings immer wieder über die Bezahlung. In der Diskussion geht es um rund 40 Millionen Rezepte, die die Rechenzentren pro Monat bearbeiten. An das Zentralinstitut der KBV liefern sie nicht nur die Daten, sondern führen auch eine Qualitätskontrolle durch. Immer wieder hatte die Ärzteschaft versucht, die Preise zu drücken. Im vergangenen Jahr wurde zuletzt ein Kompromiss vereinbart: Demnach liefern die Rechenzentren die Daten auf Selbstkostenbasis – auch wenn es selbst über die Berechnung derselben noch Diskussionen gab.
Nun ist die Diskussion neu entfacht. Hintergrund sind verschiedene Faktoren, die bei den Rechenzentren zu hohen Kosten führten, etwa die Zertifizierungsvorgaben der KBV oder die Zulassung verschiedener neuer EDV-Anbieter. Daher wurde nun eine Erhöhung der Vergütung ins Gespräch gebracht.
Dagegen wehrt sich die KBV. In ihrer Stellungnahme zum GKV-VSG fordern die Ärzte, dass eine kostenlose Datenlieferung im SGB verankert wird. Aus Sicht der KBV sollen die Rechenzentren die benötigten Daten unentgeltlich, monatlich auf Anforderung der KVen und in dem von ihnen gewünschten Format liefern. „Damit wird gewährleistet, dass die Datenlieferungen aus unterschiedlichen Rechneztren einheitlich erfolgen und ohne Zeitverlust weiterverarbeitet werden können.“
Eine vollständige und pünktliche Datenlieferung aus den Rechenzentren an die KVen sei Voraussetzung für die regelmäßige Information der Vertragsärzte, betont die KBV in ihrer Stellungnahme. Die zeitnahe Lieferung seitens der Apothekenrechenzentren sei aber zuvor durch Streitigkeiten über zu zahlende Aufwandsersatze behindert worden.
In den Rechenzentren kommt diese Forderung nicht gut an. AvP-Geschäftsführer Klaus Henkel kritisiert den Vorschlag als „Unverschämtheit“. Und Lacher warnt: „Wenn die Datenlieferungen kostenlos erfolgt, dann finanzieren die Apotheker die Zwecke der Ärzteschaft – das kann nicht sein.“
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