Versorgungsstärkungsgesetz

Apotheker sitzen am Rand

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Berlin -

Im Bundesgesundheitsministerium (BMG) wurde am Dienstag in großer Runde über das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) diskutiert: Mehr als 100 Vertreter der Verbände waren zur nicht öffentlichen Anhörung erschienen, 89 Verbände waren geladen. Die für die Apotheker relevanten Themen wurden nur am Rande oder gar nicht besprochen, dafür hat das Ministerium seinen Fahrplan für das GKV-VSG bekannt gegeben.

Nachdem am Dienstag mit den Verbänden der Referentenentwurf besprochen wurde, soll in der ersten Dezemberwoche ein Kabinettsentwurf vorliegen. Am zweiten Weihnachtsfeiertag soll das Gesetz formal dem Bundesrat zugeleitet werden. Die erste Lesung im Bundestag ist für den 16. Januar vorgesehen, der erste Durchgang im Bundesrat könnte am 6. Februar folgen. Das Gesetz soll voraussichtlich im August in Kraft treten.

Allerdings wird es für einzelne Teile des Gesetzes abweichende Fristen geben. So soll die viel diskutierte Wartezeitenregelung erst sechs Monate nach Inkrafttreten des GKV-VSG gelten, damit die entsprechenden Servicestellen aufgebaut werden können.

Ausführlich besprochen wurde bei der Anhörung der Innovationsfonds. Diskutiert wurde unter anderem, wer antragsberechtigt ist und wie der Ausschuss sich zusammensetzen soll. Eine angeregte Debatte gab es auch zum Thema Entlassmanagement. So haben die Krankenkassen in diesem Zusammenhang etwa die Geltung der Rabattverträge ins Spiel gebracht.

GKV-Spitzenverband und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatten ohnehin am meisten zu besprechen: Weitere Themen waren etwa der Terminservice, Richtgrößen und die Wirtschaftlichkeitsprüfung sowie Arztsitze und das Zweitmeinungsverfahren.

Geleitet wurde die Runde von Dr. Ulrich Orlowski, im BMG Abteilungsleiter für Gesundheitsversorgung und Krankenversicherung. Für die ABDA waren Hauptgeschäftsführer Dr. Sebastian Schmitz und Karl-Heinz Resch, Geschäftsführer Wirtschaft, Soziales und Verträge, mit von der Partie.

Über die beiden unmittelbar die Apotheken betreffenden Themen – Kassenabschlag und Nullretaxationen – wurde aber nicht gesprochen. Dass alle Forderungen der Einzelverbände noch einmal vorgetragen werden, ist bei der eher informellen Anhörung allerdings auch nicht üblich.

Immerhin hatte die ABDA im Vorfeld in ihrer Stellungnahme alle Wünsche noch einmal schriftlich geäußert: Mit der geplanten Festschreibung des Kassenabschlags auf 1,77 Euro ist man in der Jägerstraße zufrieden. Bei der Schiedsstellenregelung zu Nullretaxationen wünschen sich die Apotheker eine konkrete Fristsetzung.

Die anderen Forderungen der Apotheker wurden im Entwurf zum GKV-VSG bislang nicht berücksichtigt, als da wären eine Erhöhung der BtM- und Rezepturgebühren, Nachbesserungen beim Notdienstfonds, eine regelmäßige Überprüfung des Apothekerhonorars, die Abschaffung der Importquote, sowie höhere Arbeitspreise für parenterale Zubereitungen.

Die Apotheker – und alle anderen Interessengruppen – haben aber noch weitere Möglichkeiten, das Gesetz in ihrem Sinne zu beeinflussen. Die Bundestagsfraktionen können noch Änderungsanträge zum Gesetz einbringen.

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