AOK warnt vor Retax-Katalog APOTHEKE ADHOC, 17.03.2015 17:41 Uhr
Die AOKen wollen die geplante Neuregelung zu Nullretaxationen nicht akzeptieren: In der Stellungnahme zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) kritisiert ihr Bundesverband, der Gesetzesentwurf gehe zu weit und sei eigentlich auch nicht notwendig. Stattdessen sollten Apothekerverbände und Krankenkassen auf Landesebene über Nullretaxationen verhandeln.
Laut Gesetzentwurf sollen sich der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband auf eine Regelung im Rahmenvertrag einigen. Dort soll festgelegt werden, „in welchen Fällen einer Beanstandung der Abrechnung durch Krankenkassen, insbesondere bei Formfehlern, eine Retaxation vollständig oder teilweise unterbleibt“. Dazu haben die beiden Parteien ein halbes Jahr Zeit, dann soll die Schiedsstelle entscheiden.
Dem AOK-Bundesverband geht das zu weit. An eine bundesweite Lösung glaubt man in der Rosenthaler Straße in Berlin Mitte anscheinend nicht. Immerhin sei schon die bislang freiwillige Befassung der Rahmenvertragspartner „konfliktbeladen und ergebnislos geblieben“. Die vorgesehene Fristensetzung werde „den Konflikt eher eskalieren und nicht zur inhaltlichen Befriedung führen“.
Zudem sehe die im GKV-VSG vorgeschlagene Neuregelung eine umfassende Kategorisierung von Fällen für Rechnungsteilkürzungen vor. „Dies dürfte noch weitaus stärker als die Vollabsetzung umstritten sein und eine Lösung – erst recht eine bundeseinheitlich geltende – erschweren“, befürchtet der AOK-Bundesverband.
Eine Regelung auf Bundesebene hält man bei der AOK ohnehin für nicht notwendig: Auf Landesebene, etwa in Hamburg oder Nordrhein-Westfalen, seien bereits Regelungen getroffen worden. Auch die AOK Plus und die AOK Nordost haben bereits entsprechende Modelle. Andere regionale Vereinbarungen befänden sich in der Abstimmung. Solchen regionalen Lösungen sollte aus Sicht der AOK grundsätzlich der Vorzug gegeben werden, „denn hier erarbeiten die regionalen Vertragspartner vor dem Hintergrund ihres bestehenden detaillierten Regelwerks gemeinsame Lösungen“.
Außerdem gebe es „bereits jetzt umfangreiche Festlegungen zum Umgang mit nicht ordnungsgemäßen beziehungsweise fehlerhafteten Rezepten und Vermeidung von Retaxationen und Fehlern bei der Abgabe durch den Apotheker“.
Aus Sicht des AOK-Bundesverbands sollten die Vereinbarungen daher nicht im Rahmenvertrag, sondern in Verträgen zwischen Apothekerverbänden und Kassen auf Landesebene abgeschlossen werden. Außerdem soll der geplante Katalog auf Vollabsetzungen beschränkt werden. Auch die Schiedsstelle lehnt der Verband ab.
Die Festsetzung des Kassenabschlags bei 1,77 Euro begrüßt der AOK-Bundesverband erwartungsgemäß. In der Vergangenheit hätten die Verhandlungspartner wiederholt kein Einigungsergebnis erzielt, Schiedsentscheidungen seien wechselseitig beklagt worden. Zur Befriedung der Situation habe man daher gemeinsam einen Vorschlag erarbeitet. Es entspreche dem Willen beider Parteien, den Abschlag gesetzlich festzulegen.
Mit dem Gesetz sollen außerdem der Notdienst zwischen Apotheken und Ärzten abgestimmt und Rezeptzuweisungen aus der Klinik verboten werden. Auf diese Vorschläge ist der AOK-Bundesverband nicht eingegangen.
In der kommenden Woche findet im Gesundheitsausschuss des Bundestages die Anhörung zum GKV-VSG statt. Das Plenum hatte sich Anfang März in erster Lesung mit dem Gesetzentwurf befasst.