GKV-VSG

ABDA will kürzere Retax-Frist APOTHEKE ADHOC, 26.03.2015 08:03 Uhr

Berlin - 

Um Nullretaxationen aufgrund von Formfehlern künftig zu verhindern, sollen sich die Krankenkassen mit den Apotheken zusammen setzen. So sieht es der Entwurf zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz vor (GKV-VSG) vor. Bei der Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags lobte die ABDA, dass der Gesetzgeber eine Frist für die Einigung festlegen will. Der bislang vorgegebene Zeitkorridor von einem halben Jahr könnte aus Sicht der ABDA aber gerne etwas verkürzt werden.

Lange musste ABDA-Hauptgeschäftsführer Dr. Sebastian Schmitz darauf warten, bis bei der Anhörung ein Apothekerthema angesprochen wurde. Endlich wandte sich der CDU-Abgeordnete Tino Sorge mit einer Frage zu Retaxationen an die ABDA. Schmitz sollte beispielhaft einen wirtschaftlich bedeutsamen Fall schildern. „Was können wir über den Entwurf hinaus tun?“, fragte Sorge. Zuvor war nach zweieinhalb Stunden Anhörung schon darum gebeten worden, sich in den Antworten kurz zu halten.

Schmitz berichtete von BtM-Formularen, zu denen von den Kassen im Nachhinein Forderungen gestellt würden, „mal zehn Euro, mal 100 Euro“ sein, in Baden-Württemberg habe es Fälle im fünfstelligen Bereich gegeben. Das sei unangemessen. „Wir begrüßen, dass im Gesetzentwurf die Regelung eingeführt wurde, dass zusammen mit dem GKV-Spitzenverband eine Regelung zu finden ist“, so Schmitz.

Dankenswerterweise sei die Forderung der ABDA aufgegriffen worden, dass es eine Schiedsstellenregelung gibt, so der ABDA-Hauptgeschäftsführer. Allerdings erscheint der ABDA die gesetzte Frist zur Einigung von einem halben Jahr zu üppig: „Wir könnten uns vorstellen, dass diese Frist noch etwas verkürzt wird“, so Schmitz. Ansonsten würde man die Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband antreten.

Die Krankenkassen hatten die geplante Regelung im Vorfeld kritisiert: Der GKV-Spitzenverband wollte seine Position für die anstehenden Verhandlungen mit den Apothekern verbessern: Im Gesetz solle klarer herausgestellt werden, dass ein Vergütungsanspruch nur dann bestehe, wenn „sämtliche gesetzlichen und vertraglichen Abgabevorschriften beachtet wurden“, hieß es in der Stellungnahme. Dies solle eine Einigung der Rahmenvertragspartner erleichtern.

Der AOK-Bundesverband hatte in seiner Stellungnahme kritisiert, der Gesetzesentwurf gehe zu weit und sei nicht notwendig. Stattdessen sollten Apothekerverbände und Krankenkassen auf Landesebene über Nullretaxationen verhandeln. Immerhin sei schon die bislang freiwillige Befassung der Rahmenvertragspartner „konfliktbeladen und ergebnislos geblieben“. Die vorgesehene Fristensetzung werde „den Konflikt eher eskalieren und nicht zur inhaltlichen Befriedung führen“.

Bei der ABDA glaubt man dagegen an eine Lösung der Selbstverwaltung. Britta Marquardt, Leiterin des Geschäftsbereichs Wirtschaft, Soziales und Verträge bei der ABDA, hatte sich unlängst als Fan des Rahmenvertrags geoutet. Der Gesetzgeber wirke an dessen Weiterentwicklung mit, der eben nicht nur für die Wirtschaftlichkeit da sei, sondern auch für die Versorgung der Patienten, sagte sie beim Apothekenrechttag Anfang des Monats in Hamburg.