Kassen feiern: Hilfsmittel meist ohne Mehrkosten Patrick Hollstein, 22.07.2022 18:38 Uhr
Die Kassen sehen kein Problem mit Mehrkosten bei Hilfsmitteln: Annähernd 80 Prozent der Versicherten erhielten entsprechende Produkte ohne Aufzahlung. In den übrigen Fällen müssten durchschnittlich etwa 136 Euro aus eigener Tasche dazu gezahlt werden. Zu diesem Ergebnis kommt der aktuelle Mehrkostenbericht des GKV-Spitzenverbandes.
Gernot Kiefer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, sprach von einem längerfristigen und erfreulichen Trend: „Grundsätzlich stehen den Versicherten für ihren Krankenkassenbeitrag hochwertige Hilfsmittel ohne Mehrkosten zur Verfügung. Darüber hinaus sind auch die durchschnittlichen Mehrkosten nur unwesentlich gestiegen und in den meisten Bereichen stabil geblieben.“
Für den mittlerweile vierten Mehrkostenbericht wurden 97 Prozent der Abrechnungsdaten analysiert. Konkret handelt es sich um mehr als 29 Millionen Hilfsmittelversorgungen mit einem Ausgabevolumen von fast 10 Milliarden Euro.
Große Spanne
Insgesamt wurden demnach bei rund 6,1 Millionen und somit gut 20 Prozent aller Hilfsmittelversorgungen Mehrkosten gezahlt. Die Summe aller dokumentierten Mehrkosten betrug etwa 826 Millionen Euro. Die durchschnittliche Höhe lag bei 135,7 Euro, allerdings ist die Spanne der Mehrkosten groß: Mit 1339 Euro rangieren nach wie vor die Hörhilfen an erster Stelle, während es zum Beispiel bei den Inhalations- und Atemtherapiegeräten durchschnittlich knapp 31 Euro und bei Kranken- und Behindertenfahrzeugen 277 Euro waren.
„Die Abgrenzung zwischen dem, was medizinisch notwendig ist und damit solidarisch finanziert wird, und dem, was in den Bereich der Komfortleistungen gehört, ist immer wieder eine Herausforderung“, so Kiefer. Als Beispiel nannte er Kompressionsstrümpfe: Diese seien üblicherweise mehrkostenfrei. Es gebe aber auch teurere Modelle mit Spitzenrand oder in Farben der saisonalen Mode – diese Mehrkosten trage dann nicht die Solidargemeinschaft, sondern der oder die Versicherte selbst.
„Wichtig ist jedoch, dass die Versicherten eine informierte und unbeeinflusste Entscheidung treffen können, ob sie ein Produkt mit oder ohne Mehrkosten wollen. Die Leistungserbringenden müssen deshalb umfassend zu Mehrkosten aufklären.“
Gründe bleiben unklar
Warum sich Versicherte für Mehrkosten entscheiden, geht aus dem Report nicht hervor. Denn um qualitative Daten zu erheben, fehle die gesetzliche Grundlage. Der Gesetzgeber müsse hier nachbessern, um an dieser Stelle Transparenz über das Versorgungsgeschehen zu ermöglichen. Vor einigen Jahren waren die Kassen in Bedrängnis geraten, weil vielfach nur noch minderwertige Hilfsmittel zum geforderten Preis zu erhalten waren.
Kassenpatienten müssen auch bei Hilfsmitteln eine Zuzahlungen von bis zu 10 Euro leisten. Bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln ist die Zuzahlung auf höchstens 10 Euro im Monat begrenzt. Die jährliche Eigenbeteiligung der Versicherten darf 2 Prozent der Bruttoeinnahmen nicht überschreiten. Außerdem gibt es bestimmte Ausnahme- und Härtefallregelungen. Das 2017 beschlossenen Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes (HHVG) verpflichtet die Anbieter der Gesundheitsleistungen, GKV-Versicherten immer mehrkostenfreie Hilfsmittel anzubieten und diese darüber zu informieren.