Kassen: Ärzte können keine Polizei sein APOTHEKE ADHOC/dpa, 14.01.2013 09:26 Uhr
In mehr als 930 Fällen sollen Ärzte Geschenke oder Zahlungen von Pharmaherstellern entgegen genommen haben. Der GKV-Spitzenverband fordert einen neuen Straftatbestand, um korrupte Ärzte auch strafrechtlich belangen zu können: „Korruption ist kein Kavaliersdelikt, dass die Ärzte untereinander regeln sollten“, sagte ein Sprecher.
Dr. Frank-Ulrich Montgomery, Chef der Bundesärztekammer, hatte gefordert, dass den Ärztekammern eine „polizeiähnliche Funktion“ zukommen soll. Die Kammern sollten die Ermittlungen gegen verdächtigte Mediziner führen.
Vom GKV-Spitzenverband wird dieser Vorschlag kritisiert: „Korruptionsbekämpfung ist ein Fall für den Staatsanwalt, und es ist an der Zeit, den allgemeinen Rechtsrahmen bei diesem Thema auch für niedergelassene Ärzte anwendbar zu machen. Da muss der Gesetzgeber ran.“
Montgomery wies darauf hin, dass die involvierte Ärzte von den Kammern bereits heute bestraft werden können: „Berufsrechtlich sind solche Zahlungen jedenfalls klar verboten“, sagt Montgomery. Die Ärztekammern hätten 163 Ärzte bestraft, nachdem die Staatsanwaltschaften ihnen Akten aus dem Ratiopharm-Fall zur Verfügung gestellt hatten.