Die Frage um die zukünftige Berechnung der 3-Prozent-Marge könnte von einem Gericht entschieden werden. Apotheker, Großhändler und Hersteller hatten kürzlich bekannt gegeben, dass die Rabatte für neue Medikamente mit Zusatznutzen ab Februar abgerechnet werden können. Aus Kreisen des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) hieß es nun, dass man dabei die 3-Prozent-Marge auf Basis des höheren Listenpreises berechnen werde – auch ohne Zustimmung der Kassen. Der GKV-Spitzenverband hat angekündigt, gegen solche Abrechnungen notfalls zu klagen.
Bei dem Streit zwischen den Kassen auf der einen Seite und Apothekern, Großhändlern und Herstellern auf der anderen Seite geht es um die Umsetzung der mit dem AMNOG etablierten frühen Nutzenbewertung. Die Parteien konnten sich vor der Abrechnung des ersten Medikamentes mit Zusatznutzen nicht einigen, auf welcher Basis die Mehrwertsteuer und die Margen von Apothekern und Großhändlern berechnet werden. Die Kassen hoffen auf Einsparungen und fordern den niedrigeren Erstattungsbetrag als Berechnungsgrundlage, die Apotheker wollen den Listenpreis beibehalten.
Immerhin besteht inzwischen Konsens darüber, dass die Mehrwertsteuer auf Basis des neuen Erstattungspreises berechnet wird. Das Problem mit den Margen wollen Apotheker, Hersteller und Großhändler alleine lösen: Sie wollen den Rechenzentren weiterhin den höheren Listenpreis melden und auf dessen Basis die Margen berechnen lassen. Auch technisch soll sich nichts ändern: Die zwischen Herstellern und Kassen ausgehandelten Rabatte sollen von einer Handelsstufe zur nächsten durchgereicht werden.
Den GKV-Spitzenverband verärgert das: Man freue sich zwar darüber, dass bei Apothekern, Großhändlern und Herstellern „offenbar Einsicht“ eingekehrt sei und die Medikamente endlich abgerechnet würden, so eine Verbandssprecherin. Für die Berechnung der Handelszuschläge könne allerdings nur der neue Erstattungspreis herangezogen werden. Auch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) teile die Meinung der Kassen, so die Sprecherin.
Rein theoretisch könnten die Kassen die Abrechnung blockieren: Über ein sogenanntes gesetzlich verankertes „Korrekturverfahren“ können die Kassen Fehler im Abrechnungsprozess selbst korrigieren.
Dass sie zu diesem Mittel greifen, ist aber unwahrscheinlich: Gegenüber dem Handelsblatt sagte ein Sprecher des GKV-Spitzenverbandes, dass man es vorziehe, gegen das erste abgerechnete Rezept zu klagen. Womöglich war das Thema aus diesem Grund gezielt an die Öffentlichkeit gebracht worden: Nachdem Handelsblatt und Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) am Mittwoch berichteten, dass die Umsetzung der neuen
Erstattungspreise von Apothekern, Großhändlern und der Pharmaindustrie
„blockiert“ werde, mussten diese sich rechtfertigen.
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