Kassen: Ketten- und Versandapotheken APOTHEKE ADHOC, 01.07.2013 11:21 Uhr
Die Krankenkassen fordern Apothekenketten: „Die deutsche Apothekenlandschaft ist noch immer eine weitgehend wettbewerbsfreie Zone. Weil markt- und wettbewerbswidrig, ist insbesondere das Mehr- und Fremdbesitzverbot bei Apotheken abzuschaffen“, heißt es in einem Positionspapier des GKV-Spitzenverbands zur Bundestagswahl.
Die Kassen wollen zudem den Versandapotheken mehr Freiräume gewähren: Neue Vertriebswege könnten den Versicherten „die Chance auf flexiblere Angebotsstrukturen“ geben, heißt es im Papier. „Für ein Verbot von Pick-up-Stellen besteht keine Notwendigkeit, der Versandhandel ist zu stärken, soweit für alle Vertriebswege die Sicherheit der Versorgung gewährleistet ist“, so die Kassen.
Der GKV-Spitzenverband fordert außerdem eine Deckelung des Apothekenhonorars: „Zur nachhaltigen Dämpfung der Preisentwicklung muss außerdem die prozentuale Apothekenvergütung – wie beim pharmazeutischen Großhandel – auf einen Höchstbetrag begrenzt werden.“
Wie im Deal zum Kassenabschlag angepeilt, fordert der GKV-Spitzenverband zudem eine dauerhafte Festschreibung des Abschlags als „Großkundenrabatt“. Die Anpassung des Apothekenhonorars müsse künftig ausschließlich über eine Preisvorschrift erfolgen, heißt es im Abschnitt „Leistungsgerechte Finanzierung der Apotheke“ des Papiers.
Den Rückgang der Apothekenzahlen bewerten die Kassen nicht als kritisch: „Ein 'Apothekensterben' in Deutschland gibt es nicht“, heißt es im Papier. „Vielmehr dürfen unwirtschaftliche Strukturen, etwa durch eine Konzentration auf Ballungsräume, den Beitragszahlern nicht durch übermäßige Erhöhung der Apothekenvergütung aufgebürdet werden.“
Für den Apotheken-Schutzschild gebe es keine versorgungspolitischen Argumente, sagte Dr. Volker Hansen, Vorsitzender des Verwaltungsrates des GKV-Spitzenverbandes. Es passe vorne und hinten nicht, überall sonst Wettbewerb einzufordern, bei den Apotheken aber historisch zu argumentieren und den Bestandsschutz hochzuhalten.
Das AMNOG bewerten die Kassen als „positiven Meilenstein“: Mit der frühen Nutzenbewertung und den Preisverhandlungen zu neuen Arzneimitteln sei eine wichtige Weichenstellung erfolgt, heißt es im Papier. Nach dem ersten Jahr sei festzustellen, dass das Verfahren funktioniere.
„Ein 'Aufweichen' der AMNOG-Regelungen ist daher abzulehnen“, so die Kassen. Perspektivisch sollte die Nutzenbewertung sogar vor dem Markteintritt stattfinden, fordert der GKV-Spitzenverband. Besonders wichtig sei „die eindeutige gesetzliche Festlegung des Erstattungsbetrags als Bezugsgröße für Handelsstufen und Zuzahlungen“, so die Kassen.
Bei den Arzneimittelausgaben sind aus Sicht der Kassen Festbeträge und Rabattverträge weiterhin unverzichtbar. Medikamente seien mit 29,4 Milliarden Euro der zweitgrößte Posten im Haushalt der Kassen. „Nachhaltige Preispolitik bleibt das Gebot der Stunde.“ Die bewährten Steuerungselemente seien daher „unverzichtbar zur Erschließung von Effizienzreserven“, so die Kassen.