Die Krankenkassen sind strikt gegen die Entlassung von Notfallkontrazeptiva aus der Rezeptpflicht. In seiner Stellungnahme zu einem Antrag der SPD erklärt der GKV-Spitzenverband, dass eine „fundierte ärztliche Beratung“ für betroffene Frauen wünschenswert sei. Die Kassen weisen zudem darauf hin, dass es ohne Rezept auch keinen Anspruch mehr auf Kostenübernahme gebe.
Die Fraktionen von SPD und Linke hatten jeweils einen Antrag in den Bundestag eingereicht und die Aufhebung der Verschreibungspflicht für das Notfallkontrazeptivum gefordert. In der kommenden Woche sind die Fachverbände im Gesundheitsausschuss des Bundestages zur Stellungnahme geladen.
Der GKV-Spitzenverband will sich gegen die beiden Anträge aussprechen. Der Kassenverband weist zunächst daraufhin, dass der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht beim Bundesinstitut für Arzneimittel (BfArM) 2003 schon einmal eine Entlassung der „Pille danach“ empfohlen hatte.
Die heute gängigen Präparate wiesen jedoch die doppelte Wirkstoffmenge pro Tablette mit veränderter Einnahmeempfehlung auf. Der Ausschuss müsse sich daher erneut mit dem Thema befassen, bevor die Verschreibungspflicht für Notfallkontrazeptiva falle.
Der GKV-Spitzenverband erinnert auch daran, dass mit dem Weglassen der ärztlichen Verordnung auch kein Anlass mehr bestehe, die Kosten für die Medikamente zu erstatten.
„Zudem ist eine fundierte ärztliche Beratung in Verbindung mit der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Empfängnisregelung und zum Schwangerschaftsabbruch auch im Sinne der betroffenen Mädchen und Frauen wünschenswert“, heißt es weiter.
Im Falle eines gewaltsamen Geschlechtsverkehrs sei es außerdem wichtig, die Beweissicherung und eine psychologische Beratung sicherzustellen.
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