Erstattungspreise

GKV: Wenig Leidenschaft für Apothekenmarge Benjamin Rohrer, 29.01.2013 14:19 Uhr

Keine klaren Verhältnisse: Nach außen nutzen die Kassen die Erstattungspreise, um politischen Druck auf die Apotheker zu machen. In Wirklichkeit scheint ihnen das Thema nicht ganz so wichtig zu sein. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - 

Politisch eignet sich der Streit um die Erstattungsbeträge für die Krankenkassen, den Apothekern eine „Blockadehaltung“ vorzuwerfen. Hinter den Kulissen sieht es offenbar anders aus: Aus Sicht der Bereichsleiterin Arzneimittel des GKV-Spitzenverbandes, Dr. Antje Haas, sind die Diskussionen um die Berechnungsgrundlage der Margen von Apothekern und Großhändlern nur ein „Beiproblem“, in das die Kassen „nicht zu viel Leidenschaft“ investierten. Viel wichtiger sei die Nachricht, dass die Rabatte ab dem 1. Februar fließen. Haas stellte bei der Euroforum-Konferenz „Krankenkassen 2013“ zudem klar, dass die Kassen eine gesetzgeberische Klarstellung anstreben.

In der Frage um die Zukunft der 3-Prozent-Marge sind die Fronten weiterhin verhärtet: Apotheker und Großhändler wollen ihre Margen auf Basis des höheren Listenpreises berechnet haben. Die Kassen erhoffen sich Einsparungen und sehen den neuen, niedrigeren Erstattungspreis als Bezugsgröße.

Nachdem der politische Druck gestiegen ist, sollen die Rabatte ab 1. Februar abgerechnet werden. Was die 3-Prozent-Marge betrifft, so sind die Rechenzentren allerdings angewiesen, weiterhin auf Basis des höheren Listenpreises zu rechnen.

Obwohl Haas den Streit um die Margen nur als Nebenkriegsschauplatz sieht, wollen sich die Kassen das Vorgehen der Apotheker nicht gefallen lassen: Ein Sprecher des GKV-Spitzenverbandes hatte zuvor schon öffentlich mit Klagen gegen die ersten Abrechnungen gedroht.

Die wirkliche Strategie des GKV-Spitzenverbandes scheint aber eine andere zu sein: Die Kassen hoffen auf ein kurzfristiges Machtwort aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG). „Um das Wirrwarr zu beenden, werben wir um eine gesetzliche Klarstellung“, so Haas. Nur so sei nämlich eine kurzfristige Lösung möglich.

Den Klageweg bevorzuge man derzeit nicht, weil sich ein juristisches Verfahren sehr lange hinziehen könne. Problematisch sieht der Kassenverband auch die Vielfalt der Klagebeteiligten. Daher könnten sich fehlende Klarheiten bei den gerichtlichen Zuständigkeiten ergeben, so Haas.

Dass die Koalition sich dem Thema Erstattungspreise noch einmal annimmt, ist nicht auszuschließen. Dem Vernehmen nach war die Frage schon mehrfach auf der Tagesordnung der Koalitionsrunde, wurde jedoch immer wieder kurzfristig verschoben.

Offiziell heißt es aus dem BMG derzeit noch, dass man sich in den Konflikt der Verhandlungspartner nicht einmischen wolle. Man vertraue in die Selbstverwaltung, so eine Sprecherin.

Sollte das BMG eingreifen, wird es sich vermutlich gegen die Apotheker positionieren: „Das BMG ist weiterhin […] der Auffassung, dass der Erstattungspreis als tatsächlicher Abgabepreis in Deutschland für alle gelten soll. Der Erstattungspreis ist daher der maßgebliche Preis für die Ermittlung der Handelszuschläge [...]“.