GKV-Selbstverwaltung

Stoppt SPD Gröhes Kontrollgesetz?

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Berlin -

Die SPD hat nach einem Medienbericht das Gesetz für mehr Aufsicht und Transparenz im Gesundheitswesen, das sogenannte Selbstverwaltungsstärkungsgesetz gestoppt. Wie die „Rheinische Post“ unter Berufung auf Koalitionskreise berichtete, wirft die Union der SPD deswegen Klientelpolitik vor. In der SPD wollte man den Bericht so nicht bestätigen. Es stünden noch Beratungen in den zuständigen Gremien an, hieß es. Die Entscheidung falle in dieser Woche.

„Wir brauchen mehr Transparenz und Aufsicht in der Selbstverwaltung“, zitiert die Zeitung Unionsfraktionsvize Georg Nüßlein (CSU). „Ich weiß, dass die SPD das auch so sieht. Jetzt dagegen dem Druck der Gewerkschafter nachzugeben, die vermutlich bloß verhindern wollen, dass sie ihre überhohen Nebeneinkünfte im Verwaltungsrat der GKV offenlegen müssen, ist eine Klientelpolitik der besonderen Art“, sagte der CSU-Politiker.

Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hatte das Gesetz als Reaktion auf undurchsichtige Geschäfte und interne Rangeleien der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) auf den Weg gebracht. Es trifft aber auch andere Akteure im Gesundheitswesen: Ärzteschaft, Krankenkassen und Kliniken. Die Apotheker sind mit ihren berufsständischen Organisationen dagegen nicht betroffen. Ärzte und Kassen lehnen das Gesetz ab. Nüßlein machte deutlich, dass eine Regelung noch für die Neuwahl des KBV-Vorstandes in den kommenden Monaten wirken soll.

Die KBV war wegen überhöhter Zahlungen an Ruheständler und dubiosen Immobilienfinanzierungen monatelang in den Schlagzeilen. Die Organisation regelt die Belange von Deutschlands Kassenärzten. Der Gesetzentwurf sieht nun vor, dass das Gesundheitsministerium als Aufsichtsinstanz mehr Durchgriffsrechte auf die gesamte Selbstverwaltung von Ärzten, Krankenkassen und Krankenhäusern bekommt.

Mitte vergangener Woche hatte die Parlamentarische Staatssekretärin im Gesundheitsministerium, Annette Widmann-Mauz (CDU), auf einer Veranstaltung des GKV-Spitzenverbandes erkennen lassen, dass Änderungen an dem Gesetz noch möglich seien. Am 16. November hatte das Kabinett Gröhes Gesetz beschlossen.

Das Gesetz sieht strengere interne Kontrollmechanismen für die Selbstverwaltung vor. Damit sollen Kompetenzüberschreitungen und Unregelmäßigkeiten in der Geschäftsführung frühzeitig erkannt werden können. Dazu sollen insbesondere die Kontrollrechte der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane gestärkt werden und die Transparenz im Verwaltungshandeln erhöht werden.

Deshalb werden die Einsichts- und Prüfrechte der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane auch als Minderheitenrechte ausgebaut und die Berichtspflichten des Vorstands gegenüber den Selbstverwaltungsorganen gesetzlich verankert. Es werden Regelungen zu Abwahlmöglichkeiten der Vorsitzenden der Selbstverwaltungsorgane aufgenommen.

Vorgesehen sind auch externe Prüfungen der Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung anstelle der bisherigen Prüfung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Schließlich ist eine Verpflichtung zur Einrichtung interner Kontrollmechanismen vorgesehen, insbesondere eine Innenrevision, die festgestellte Verstöße auch an die Aufsichtsbehörde zu berichten hat.

Zudem wird ein zusätzliches aufsichtsrechtliches Instrumentarium zur Wiederherstellung eines rechtmäßigen Zustands durch die Möglichkeit zur Entsendung eines „Staatskommissiars“ geschaffen. Die KBV wird verpflichtet einen dreiköpfigen Vorstand zu wählen. Eines der drei Mitglieder des Vorstands darf weder dem hausärztlichen noch dem fachärztlichen Versorgungsbereich angehören. Das Gesetz befindet sich in der parlamentarischen Beratung und soll eigentlich im Frühsommer in Kraft treten.

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