GKV-Reform

Koalition will transparentere Kassen

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Berlin -

Die Große Koalition verlangt von den Krankenkassen mehr Transparenz: Der GKV-Spitzenverband soll künftig eine Liste veröffentlichen, auf der alle Zusatzbeiträge geführt werden. Das sieht ein Änderungsantrag der Regierungsfraktionen von Union und SPD zur GKV-Finanzreform (GKV-FQWG) vor. Die Kassen wehren sich, sie befürchten einen einseitigen Preiswettbewerb.

Erheben oder erhöhen Kassen künftig einen Zusatzbeitrag, müssen die Versicherten mindestens einen Monat vorher schriftlich informiert werden. Laut dem Änderungsantrag müssen sie dabei nicht nur auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen, sondern auch auf das Vergleichsportal des GKV-Spitzenverbandes.

Sogar ein aktiver Hinweis auf günstigere Kassen ist künftig verpflichtend: „Überschreitet der neu erhobene Zusatzbeitrag oder der erhöhte Zusatzbeitragssatz den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz, so sind die Mitglieder auf die Möglichkeit hinzuweisen, in eine günstigere Krankenkasse zu wechseln“, heißt es im Antrag. Informiert eine Kasse ihre Mitglieder zu spät, gilt eine erfolgte Kündigung als in dem Monat erklärt, für den der Zusatzbeitrag erstmalig erhoben wurde.

Der GKV-Spitzenverband kritisiert die geplante Regelung: „Es ist keine Frage, dass Kassenmitglieder auch in Zukunft über Beitragserhöhungen informiert werden müssen und dass es dann auch weiterhin ein Sonderkündigungsrecht gibt. Eine gute Krankenkasse findet man aber nicht nur über den Preis, sondern über das richtige Verhältnis von Preis und Leistung“, sagte ein Sprecher.

In keiner anderen Branche gebe es eine gesetzliche Pflicht, auf einen billigeren Konkurrenten hinzuweisen, so der GKV-Sprecher. „Diese Pflicht droht die Krankenversicherung auf den Aspekt ,billig‘ zu reduzieren – was dem Thema Gesundheitsversorgung nicht gerecht wird.“

Die Kassen befürchten „ein falsches Signal“ für die Qualitätsdiskussion: „Wir wollen einen ausgewogenen Wettbewerb um Qualität, Service und Preis, damit die Menschen in diesem Land auch in Zukunft gut versorgt werden. Wir sind sehr skeptisch, ob die geforderten zusätzlichen Briefaktionen angemessen sind, denn dadurch entsteht zusätzlicher bürokratischer Aufwand“, so der Sprecher.

Die Änderungsanträge der Koalition sollen heute im Gesundheitsausschuss beschlossen werden. Die zweite und dritte Lesung zum GKV-FQWG findet morgen im Bundestag statt. Das Gesetz soll zum Jahreswechsel in Kraft treten. Dann entfällt der Sonderbeitrag der Arbeitnehmer von 0,9 Prozent, der Beitragssatz fällt also auf 14,6 Prozent. Der Arbeitgeberanteil wird bei 7,3 Prozent eingefroren, steigende Kosten müssen von den Versicherten über die Zusatzbeiträge allein getragen werden.

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