Kassenpatienten zahlen pro Jahr neben ihren Beiträgen 448 Euro als Zuzahlung aus der eigenen Tasche für medizinische Leistungen. Im Jahr 2012 waren es noch 344 Euro. Die Zuzahlungen sind also in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen – um 30 Prozent binnen fünf Jahren. Am häufigsten müssen die Patienten danach in der Apotheke für Arzneimittel zuzahlen. Dies sind Ergebnisse einer Studie der privaten Krankenversicherung Continentale.
Am häufigsten wird eine Zuzahlung fällig in der Apotheke: Drei von vier gesetzlich Versicherten zahlen hier aus eigener Tasche, und zwar im Durchschnitt 153 Euro pro Jahr. Bei Zahnärzten zahlen 59 Prozent der Versicherten selbst etwas dazu, dafür aber deutlich mehr, nämlich 390 Euro.
Wer beim Heilpraktiker etwas selbst gezahlt hat, hat dort in den vergangenen zwölf Monaten im Schnitt 290 Euro ausgegeben. Für Physiotherapie waren es 144 Euro, im Krankenhaus 139 Euro und beim Haus- oder Facharzt 126 Euro. Von Selbst- und Zuzahlungen betroffen sind insbesondere ältere Menschen ab 60 Jahren. Sie gaben an, durchschnittlich 577 Euro aus eigener Tasche zu leisten.
Dies hat Folgen: Rund ein Drittel der GKV-Patienten hat im vergangenen Jahr Behandlungen aus Kostengründen unterlassen oder verschoben. Insgesamt haben 90 Prozent der GKV-Versicherten im vergangenen Jahr für medizinische Leistungen selbst bezahlt oder zugezahlt. Im Schnitt zahlen die GKV-Versicherten in drei von acht abgefragten Bereichen. Diese waren Apotheke, Zahnarzt, Brillen und Sehhilfen, Physiotherapie und Massagen, Haus- oder Facharzt, Krankenhaus, Kieferorthopädie sowie Heilpraktiker und Naturheilkunde.
Zu den durchschnittlich 448 Euro kommen weitere Kosten für die GKV-Versicherten hinzu. Denn in den Durchschnittswert wurden Zahlungen für Brillen und andere Sehhilfen nicht eingerechnet. Hier ist es nicht möglich, eindeutig zwischen medizinisch notwendigen Ausgaben und solchen Kosten zu trennen, die eher kosmetischen oder modischen Charakter haben. 45 Prozent der Befragten sagen, sie hätten hier in den vergangenen 12 Monaten etwas selbst bezahlt, und zwar durchschnittlich 386 Euro.
Zuzahlungen im Bereich Kieferorthopädie wurden ebenfalls nicht berücksichtigt, da diese in weiten Teilen rückwirkend von den Krankenkassen erstattet werden. Die Eigenleistung der gesetzlich Versicherten beläuft sich hier auf weitere 777 Euro pro Betroffenem.
Immerhin 32 Prozent der GKV-Patienten gaben an, sie hätten wegen der Kosten schon Behandlungen unterlassen. Davon sind insbesondere Geringverdiener betroffen. Von ihnen machten 42 Prozent diese Angabe. Für die Continentale-Studie 2017 wurden bundesweit repräsentativ 1195 GKV-Patienten durch TNS Infratest befragt.
Die Zuzahlungen der gut 71 Millionen Versicherten in den Krankenkassen sind laut Bundesregierung seit der Abschaffung der Praxisgebühr vor vier Jahren deutlich gestiegen. Schlugen 2013 erst 3,6 Milliarden Euro für Zuzahlungen für Arzneimittel, Krankenhausbehandlungen und sonstige Leistungen zu Buche, waren es im vergangenen Jahr mit knapp vier Milliarden Euro schon fast 330 Millionen Euro mehr. Demnach zahlte jeder Krankenversicherte 2016 im Schnitt 55,41 Euro hinzu, fast vier Euro mehr als 2013. Dies entspreche einem monatlichen Betrag von durchschnittlich 4,52 Euro.
Bis 2012 waren die Zuzahlungen insgesamt noch um 1,5 Milliarden höher, weil die Versicherten bis dahin auch für ärztliche und zahnärztliche Behandlungen zehn Euro Praxisgebühr pro Quartal entrichten mussten. Diese war Anfang 2013 abgeschafft worden.
Die Zuzahlungen für Arznei- und Hilfsmittel begründet die Bundesregierung so: „Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen sollen neben ihrem Finanzierungsbeitrag zum Schutz der Solidargemeinschaft vor Überforderung das Bewusstsein für die Kosten medizinischer Leistungen und die Eigenverantwortung der Versicherten stärken.“ Zahlten die Versicherten für Arzneimittel 2013 noch insgesamt zwei Milliarden Euro hinzu, waren es im vergangenen Jahr knapp 2,2 Milliarden Euro. Auch die Zuzahlungen für Heil- und Hilfsmittel kletterten von 670 Millionen Euro im Jahr 2013 auf 790 Millionen Euro 2016. Das derzeit erhobene Zuzahlungsvolumen entspricht laut Bundesregierung rund 0,3 Beitragssatzpunkten.
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