Bayern hat den Bund aufgefordert, seinen Zuschuss für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zur medizinischen Versorgung von Asylbewerbern zu erhöhen. „Gesamtgesellschaftliche Aufgaben wie die medizinische Versorgung von Flüchtlingen dürfen nicht ungebremst auf die Solidargemeinschaft der gesetzlich Versicherten abgewälzt werden“, sagte die bayerische Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU). „Vielmehr müssen hierfür ausreichend Steuermittel des Bundes eingesetzt werden.“
Der Bund müsse rasch die konkreten Kosten der Flüchtlingsversorgung darstellen, forderte Huml. „Dabei muss der Bund auch transparent machen, ob er für Empfänger von Arbeitslosengeld II angemessene Krankenversicherungsbeiträge leistet.“ Wenn diese Beiträge bei etwa 90 Euro pro Monat und Hartz-IV-Empfänger lägen, könnten sie wohl nicht kostendeckend sein. „Die Ausgaben insgesamt je Versicherten betrugen im Jahr 2014 für die GKV durchschnittlich knapp 244 Euro.“
Nach Angaben von Huml refinziert der Bundeszuschuss zur GKV die versicherungsfremden Leistungen derzeit nicht ausreichend. 2016 betrage der Bundeszuschuss lediglich 14 Milliarden Euro. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) habe jedoch bereits 2013 die Kosten für versicherungsfremde Leistungen auf mehr als 30 Milliarden Euro beziffert.
Der Bund zahlt den Krankenkassen möglicherweise zu geringe Beiträge für die Versorgung von Hartz-IV-Empfängern. Dies trifft dann auch für arbeitslose Flüchtlinge zu, die nach 15 Monaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln können und ebenfalls Leistungen nach den Hartz-IV-Regelungen (Arbeitslosengeld II) bekommen.
Zuletzt hatte der CDU-Gesundheitspolitikers Michael Hennrich erklärt, der Zustrom von Flüchtlingen dürfe nicht zulasten der Sozialkassen gehen. „Eine Belastung der Beitragszahler, insbesondere über die GKV-Zusatzbeiträge, darf es nicht geben. Das wäre eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und müsste aus Steuermitteln finanziert werden. Da fühlen wir uns als Union in der Verantwortung“, sagte Hennrich gegenüber APOTHEKE ADHOC.
Medienberichte hatte eine Diskussion über Mehrkosten für die Krankenkassen aufgrund des Flüchtlingszustroms ausgelöst. Die Frankfurter Rundschau berichtete, dass den Krankenkassen schon bald Milliardendefizite drohten.
Bereits 2016 entstehe eine Lücke von mehreren Hundert Millionen Euro, weil der Bund für Flüchtlinge und andere Hartz-IV-Empfänger viel zu geringe Krankenkassenbeiträge überweise. 2017 wird das Loch laut Bericht schon auf mehr als eine Milliarde Euro anwachsen. Flüchtlinge werden in Bezug auf die Sozialsysteme nach einer Wartezeit von 15 Monaten normalen Arbeitnehmern gleichgestellt. Wenn sie keine Arbeit finden, haben sie dann Anspruch auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV).
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