Krankenhaus

Kassen monieren Klinikrechnungen

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Berlin -

Die Krankenkassen beklagen eine Fehlerquote von 50 Prozent bei den Krankenhausrechnungen. Der Medizinische Dienst habe im ersten Halbjahr 2012 elf Prozent aller Klinikabrechnungen überprüft, sagte ein Sprecher des GKV-Spitzenverbandes. Jede zweite Rechnung habe sich als fehlerhaft erwiesen. Die Kassen wollen Druck auf den Gesetzgeber machen.

Laut einem Bericht des „Spiegel“ wurden die Kassen im vergangenen Jahr durch die fehlerhaften Abrechnungen mit hochgerechnet rund zwei Milliarden Euro belastet. Ein Teil dieser Summe konnte allerdings von den Kliniken zurückgeholt werden, sagte der GKV-Sprecher. Er betonte, dass diese Falschabrechnungen nicht unbedingt auf Betrug oder vorsätzliche Täuschung zurückgingen: „Wir sind keine Staatsanwaltschaft.“

Der GKV-Sprecher kritisierte, dass die Krankenhäuser bei fehlerhaften Abrechnungen keinerlei Risiko trügen: Sie müssten lediglich den zuviel erhaltenen Betrag zurückzahlen. Erweise sich eine überprüfte Rechnung dagegen als korrekt, müsse die Krankenkasse der Klinik 300 Euro als Entschädigung zahlen.

Der Sprecher verglich das Verfahren mit einer Fahrkartenkontrolle: „Wenn Sie eine Fahrkarte haben, dann muss der Kontrolleur Ihnen fünf Euro zahlen als Entschädigung, weil er Sie belästigt hat. Wenn Sie aber keine Fahrkarte haben, dann sagt der Kontrolleur: ‚Na, dann kaufen Sie sich doch bitte mal eine’, und mehr Strafe gibt es nicht.“ Dieses kaum nachvollziehbare System werde auch durch laufende Gesetzgebungsverfahren nicht geändert, kritisiert der GKV-Spitzenverband.

Die Krankenhausfinanzierung soll noch vor der Bundestagswahl reformiert werden, bestätigte ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) am Sonntag. Die Reform werde derzeit im Parlament beraten. Sie sehe vor, dass ein „Schlichtungsausschuss“ von Kliniken und Kassen bis Ende 2013 Verfahren entwickelt, mit denen bürokratischer Aufwand und Interpretationsspielräume reduziert werden.

Sanktionen für Falschabrechnungen seien entgegen früherer Vorschläge aus dem Ministerium aber nicht vorgesehen. Der Sprecher verwies darauf, dass bei bewusster Falschabrechnung schon heute das Strafrecht greife.

Die Kliniken weisen den Vorwurf entschieden zurück: „Der GKV-Spitzenverband unterliegt einer Fehleinschätzung“, sagte der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) Georg Baum. Fakt sei, dass 96 Prozent aller abgerechneten Fälle selbst nach intensiver Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) nicht beanstandet würden.

Bei den beanstandeten Rechnungen handele es sich hauptsächlich um medizinische Streitfälle. „Das effektive Rückzahlungsvolumen liegt unter 1 Prozent“, so Baum. Gleichzeitig müssten die Krankenhäuser jährlich rund 700 Millionen Euro an Prüfungskosten aufbringen. Das in Frage gestellte Finanzvolumen von zwei Milliarden Euro mit Falschabrechnungen gleichzusetzen, sei falsch.

Ein Gutachten aus dem Jahr 2011 zeige, dass sich der überwiegende Teil der MDK-Prüfungen nicht auf die sachlich-fachliche Abrechnungsprüfung, sondern auf die nachträgliche Infragestellung der von den Kliniken in der akuten Phase der Patientenversorgung erbrachten medizinischen Leistungen beziehe.

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