Apothekenhonorar

GKV: Keine Zusatzeinnahmen für Apotheker

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Der GKV-Spitzenverband freut sich über die Entscheidung des Sozialgerichts Berlin, dass der Kassenabschlag für 2009 neu verhandelt werden soll. „Wir begrüßen das Urteil, denn es wird klargestellt, dass bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit von Apotheken wie bei anderen Unternehmen auch nicht nur die Ausgaben, sondern auch die Gewinne mit einbezogen werden“, sagte ein Sprecher.

Das Urteil hat aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes grundsätzliche Bedeutung: „Denn auch wenn die Krankenkassen erst einmal die Rechnungen bezahlen, wären es am Ende natürlich die Beitragszahler, die die Zusatzeinnahmen der Apotheker bezahlen müssten“, so der Sprecher.

Das Sozialgericht Berlin hat in seinem heute verkündeten Urteil zum Kassenabschlag die Berechnungsgrundlage im Schiedsspruch bemängelt und neue Verhandlungen angeordnet. Ende 2009 hatte die Schiedsstelle eine Absenkung des Kassenabschlags von 2,30 Euro auf 1,75 Euro beschlossen und dies unter anderem mit dem Mehraufwand der Apotheken begründet.

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