Kassenabschlag

GKV: Keine Rücksicht auf Apotheken

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Berlin -

Die Krankenkassen wollen künftig nicht mehr über den Kassenabschlag der Apotheken verhandeln und fordern eine Rückkehr zu dem alten Wert von 2,30 Euro. Das geht aus der Stellungnahme des GKV-Spitzenverbands zur AMG-Novelle hervor. Eine Anpassung des Abschlags an die Ausgaben der Apotheken soll nicht mehr erfolgen. Bei Bedarf soll stattdessen die Honorierung geändert werden.

 

Der GKV-Spitzenverband moniert, dass es noch immer keine endgültige Entscheidung zum Kassenabschlag für die Jahre 2009 und 2010 gibt. In beiden Verfahren hatte eine Seite gegen die Entscheidung der Schiedsstelle geklagt, beide sind derzeit beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg anhängig. Verhandlungen auf Ebene der Selbstverwaltung funktionieren aus Sicht der Kassen nicht.

Der GKV-Spitzenverband spricht sich deshalb dafür aus, den Abschlag wieder gesetzlich auf 2,30 Euro festzuschreiben. Dieser Wert galt schon bis 2008. Nach den ersten freien Verhandlungen hatte die Schiedsstelle den Abschlag für 2009 auf 1,75 Euro gesenkt und dies mit den gestiegenen Ausgaben der Apotheken begründet. Für 2010 wurde dieser Wert von der Schiedsstelle beibehalten.

 

 

Die Kassen sehen wegen dieser Anpassung eine finanzielle Belastung von jährlich 330 Millionen auf sich zukommen – und erwarten Schlimmeres: „Absehbar führen jährlich vorzunehmende Anpassungen bei einem allgemein steigenden Preisniveau tendenziell zum Sinken des Apothekenabschlags und somit zu einer steigenden Belastung der GKV“, heißt es in der Stellungnahme. So koste eine Absenkung des Zwangsrabatts um 10 Cent jeweils rund 60 Millionen Euro. Der Abschlag sei jedoch als Großkundenrabatt für die Krankenkassen gedacht, weil diese die Gesamtinfrastruktur finanzierten.

Die Kassen wünschen sich eine Änderung des Sozialgesetzbuches. In der aktuellen Fassung heißt es, der Kassenabschlag müsse so angepasst werden, dass die Summe der Vergütung der Apotheken bei der Abgabe rezeptpflichtiger Arzneimittel „leistungsgerecht ist unter Berücksichtigung von Art und Umfang der Leistungen und der Kosten der Apotheken bei wirtschaftlicher Betriebsführung“.

Diesen Passus will der GKV-Spitzenverband komplett streichen. Das zitierte allgemein steigende Preisniveau – wie Inflation oder Tarifabschlüsse – soll über die Arzneimittelpreisverordnung geregelt werden. Eine Anpassung müssten dann die zuständigen Ministerien vornehmen, so die Kassen.

 

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