Krankenkassen

GKV: Keine Gratis-Tarife für Reisen

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Krankenkassen dürfen ihren Versicherten nur noch bis Jahresende eine kostenlose private Auslandsreise-Krankenversicherung mit weltweiter Geltung anbieten. Bundesversicherungsamt (BVA) hatte nach einem Bericht des Magazins Focus Anstoß daran genommen.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) teilt diese Rechtsauffassung. Einem Sprecher zufolge dürfen Kassen einen erweiterten Auslands-Krankenschutz nicht als eigene Leistung anbieten. Für das kostenlose Angebot einzelner Kassen gebe es daher „keine gesetzliche Ermächtigung“.

Der normale Auslandskrankenschutz gilt nur für EU-Länder und Staaten, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Aber auch dort kann es vorkommen, dass Kassenpatienten für medizinische Behandlungen zusätzlich bezahlen müssen. In solchen Fällen helfen private Zusatzpolicen: Sie kosten extra, gelten weltweit und bezahlen im Notfall auch den Rücktransport nach Deutschland.

Nach Darstellung des Magazins kommen derzeit mehr als zwei Millionen Versicherte in den Genuss der kostenlosen, nun aber beanstandeten Zusatzversicherung.

 

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