Krankenkassen

Kassenaufsicht rügt Siemens BKK

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Berlin -

Der Präsident des Bundesversicherungsamtes (BVA), Dr. Maximilian Gaßner, hat scharfe Kritik an der Siemens Betriebskrankenkasse (SBK) geübt. Im aktuellen Geschäftsbericht hatten die SBK-Vorstände Dr. Hans Unterhuber und Dr. Gertrud Demmler die „Systematik des Gesundheitsfonds“ moniert. Bei der Berechnung der Zuweisungen an die einzelnen Kassen komme es zu „systematischen Verzerrungen“, so die Vorstände.

Unterhuber und Demmler fordern mehr Transparenz im Gesundheitsfonds. Gaßner hält dagegen, dies sei eine „gezielte Desinformationskampagne“ der SBK. Die Kasse wolle das bestehende Finanzierungssystem eines solidarischen Wettbewerbs diskreditieren.

Laut SBK erfolgt die Verteilung von rund 200 Milliarden Euro ohne ausreichend parlamentarische Kontrolle und wird auch den betroffenen Kassen nicht völlig offengelegt. Die SBK-Vorstände forderten, der Jahresabschluss des BVA als ausführende Behörde solle von einer unabhängigen Stelle geprüft werden. Die Versichertenbeiträge fließen zunächst in den Gesundheitsfonds, der sich zusätzlich aus Steuermitteln des Bundes speist, und die Beiträge anschließend an alle Krankenkassen ausschüttet.

Gaßner kontert, der Vorwurf der Intransparenz sei ebenso wenig haltbar wie der einer mangelnden parlamentarischen Kontrolle. Die Festlegung der Verteilungsschlüssel für den Risikostrukturausgleich erfolge unter Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben.

Durch die kontinuierliche Einbindung des Wissenschaftlichen Beirats beim BVA würden auch die aktuellen Erkenntnisse aus der Gesundheitsökonomie einbezogen. Zudem erfolge jährlich ein transparentes und ausführliches Anhörungsverfahren unter direkter Beteiligung des GKV-Spitzenverbandes, so Gaßner.

Auch habe jüngst das Bundessozialgericht (BSG) in zehn Revisionsverfahren die Rechtsgrundlagen für die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds für rechtmäßig erklärt. Zudem habe das BSG die vom BVA getroffenen Festlegungen als ermessensfehlerfrei bestätigt.

Gaßner führt dieses Urteil gegen die Aussage der SBK-Vorstände ins Feld, dass bei Betrachtung des Gesundheitsfonds und seiner Zuweisungssystematik an mehreren Stellen Rechenfehler und unsachgerechte Verteilungsschlüssel auffallen würden.

Ebenso haltlos sei der Vorwurf, dass das Verteilungssystem manche Kassenarten wie die AOK systematische bevorzuge, so Gaßner. Die seit Einführung des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA) 2009 praktizierte Versichertenklassifikation erfülle rechtliche Vorgaben nach einer Kompensation der Unterschiede in der Versichertenstruktur der Kassen.

Die SBK hatte sich in ihrem Geschäftsbericht als „einen der größten Nettozahler im Gesundheitssystem“ bezeichnet. Die SBK habe 2013 insgesamt rund 2,52 Milliarden Euro aus dem Fonds erhalten, die Mitglieder hätten aber geschätzte 3,15 Milliarden Euro eingezahlt. Die Differenz in Höhe von rund 630.000 Euro gehe als Solidarbeitrag an andere Krankenkassen.

Auch das bezeichnete Gaßner als „gezielte Desinformation“. Der Gesundheitsfonds sei so aufgebaut, dass alle Kassen nach dem Risikostrukturausgleich Zuweisungen nach Maßgabe ihrer Versichertenstruktur erhielten, die im Rahmen des Solidarausgleichs aus den Beiträgen aller Versicherten finanziert werden.

„Wenn sich die Siemens BKK, nach eigener Darstellung eine Krankenkasse mit überdurchschnittlich vielen Gutverdienern und damit hohen Beitragseinnahmen, über den Finanzkraftausgleich beschwert, dann spricht dies nicht für die vorgebliche Forderung nach größerer Transparenz oder ,gerechterer' Verteilung der Mittel, sondern hier ist der Wunsch nach Abschaffung der solidarischen Wettbewerbsordnung der Vater des Gedankens“, sagte Gaßner.

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